Symbolbild Serafe-Rechnung
SRG Deutschschweiz News

50 Franken Rückerstattung für Radio- und TV-Gebühren

50 Franken für jeden Haushalt: Das schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf zum neuen Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vor. Die Gutschrift soll auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erfolgen.

Das Bundesgericht hatte in zwei Leiturteilen festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf und der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückbezahlen muss. Das Parlament hat die Motion Flückiger-Bäni überwiesen, welche eine Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer verlangt. Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ist erforderlich, damit alle Haushalte von der Vergütung profitieren können, unabhängig davon, ob sie ein Rückzahlungsgesuch eingereicht haben.
Bisher haben rund 30'000 Haushalte ein Rückzahlungsgesuch gestellt. Die Höhe der pauschalen Vergütung berechnet sich aus der Gesamtsumme der von 2010 bis 2015 einkassierten Mehrwertsteuer (165 Millionen Franken) geteilt durch die Anzahl der berechtigten Haushalte (ca. 3,4 Millionen). Die entsprechenden Ausfälle auf der Haushaltsabgabe werden mit Mitteln aus der Bundeskasse ausgeglichen.
Mit der pauschalen Vergütung der Mehrwertsteuer hat sich der Bundesrat für eine einfache und effiziente Lösung entschieden. Sie minimiert den Aufwand: die Haushalte brauchen nicht aktiv zu werden und es müssen keine aufwändigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden. Die überwiegende Mehrheit der Haushalte wird davon profitieren.

Keine pauschale Vergütung für die Unternehmen

Für die Unternehmen ist aus Sicht des Bundesrates eine pauschale Vergütung nicht angezeigt. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten. Die anderen Unternehmen können ihre individuellen Ansprüche weiterhin gegenüber dem BAKOM geltend machen. Im Ganzen hat der Bund zwischen 2010 und 2015 von den Unternehmen rund fünf Millionen Franken Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren eingenommen.

Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Vernehmlassung eröffnet, die interessierten Kreise können bis zum 5. August 2019 zur Vorlage Stellung nehmen. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, können die Gutschriften voraussichtlich im 2021 ausgeführt werden.


Adresse für Rückfragen:
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle
+41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch


Text: BAKOM

Bild: SRG Deutschschweiz

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren

Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren

Am 15. Januar 2021 ist das Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen in Kraft getreten. Damit wird die in den Jahren 2010 bis 2015 zu Unrecht bezahlte Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zurückerstattet.

Weiterlesen

Bild von Was ändert sich bei den Empfangsgebühren?

Was ändert sich bei den Empfangsgebühren?

Ab dem 1. Januar 2019 löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. Wie wird der Wechsel vollzogen? Was ändert sich für die Gebührenzahlenden? Hier finden sich die wichtigsten Neuerungen.

Weiterlesen

Bild von Serafe statt Billag – die Gebühren ab 2019

Serafe statt Billag – die Gebühren ab 2019

Die Serafe AG in Fehraltorf ist ab 1. Januar 2019 die zuständige Erhebungsstelle für die neue Haushaltabgabe. Da sie die Daten direkt von den Kantonen und Gemeinden erhält, sind An- und Abmeldungen nicht mehr nötig.

Weiterlesen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht