Die Illustration zeigt ein Frachtschiff auf einem Fluss. Im Hintergrund sind die Hafenmauer und ein Hafenkran zu sehen.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beanstandung eines «Tagesschau»-Beitrags teilweise unterstützt

Der «Tagesschau»-Beitrag vom 10. Juni 2019 zum Bauprojekt eines dritten Hafenbeckens in Basel und dem damit verbundenen Projekt Gateway Basel Nord wurde als einseitig beanstandet. Ombudsmann Roger Blum unterstützt die Beanstandungen teilweise.

Im Beitrag, der in der Hauptausgabe der «Tagesschau» vom 10. Juni 2019 ausgestrahlt wurde, ging es um den bevorstehenden Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) zur Frage, ob mit dem geplanten neuen Hafenbecken unter den interessierten Logistikunternehmen weiterhin ein fairer Wettbewerb garantiert sei oder nicht.

Umstrittenes Projekt

Der Dorfverein Pro Kleinhünigen sowie der Verein Pro Natura Basel beanstandeten den Beitrag. Nach Meinung der jeweiligen Vereinspräsidenten erwecke der Bericht den Anschein, dass das Projekt Hafenbecken 3 sowie Gateway Basel Nord grundsätzlich bereits bewilligt sei und nur noch die Wettbewerbssituation durch die WEKO geprüft werden müsse. Dies stimme jedoch nicht. Vielmehr seien die Projekte umstritten. Fragwürdig seien beispielsweise die Kosten sowie technische Unklarheiten. Hinzu kämen rechtliche Probleme, die das ganze Projekt zu Fall bringen könnten. Denn es sei geplant, den neuen Terminal und das Hafenbecken auf einem national geschützten Terrain zu bauen und das, obwohl es alternative Standorte gäbe. Keiner dieser Kritikpunkte sei jedoch im Bericht der «Tagesschau» erwähnt worden, monieren die Beanstander.

Fokus Wettbewerbsrecht

In der Stellungnahme der «Tagesschau» betonte Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter, dass im beanstandeten Bericht der Fokus auf dem bevorstehenden Entscheid der WEKO lag. Die zentrale Frage sei, ob der neue Terminal eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Die gegen den Beitrag erhobenen Vorwürfe seien nicht Gegenstand des Verfahrens vor der WEKO gewesen und daher auch nicht Teil des Beitrags.

Roger Blum hebt in seiner Beurteilung zunächst die grosse Bedeutung der Rheinhäfen für Basel, ja für die Schweiz hervor. Die Schweizerischen Rheinhäfen mit den Häfen «Basel-Kleinhüningen» auf baselstädtischem sowie «Birsfelden» und «Muttenz-Au» auf basellandschaftlichem Boden bilden das «Tor der Schweiz zum Meer». Daher ist es nachvollziehbar, dass dieses Tor instandgehalten werden muss, um die wirtschaftliche Sicherheit der Schweiz zu garantieren. Gleichzeitig, so Blum, dürfen bei der Modernisierung die Bedürfnisse der Natur und der lokalen Bevölkerung nicht zu kurz kommen.

Der Ombudsmann gibt Franz Lustenbergers Ausführung grundsätzlich recht. Denn die Redaktion darf sich durchaus dazu entscheiden, bloss einen Teilaspekt eines Themas zu behandeln. Die Frage, ob und warum die Inbetriebnahme des Hafenbeckens 3 und des Containerterminals im Rheinhafen Basel-Kleinhüningen ein wettbewerbsrechtliches Problem aufwirft, ist legitim. Daher ist der Beitrag an sich zulässig. Allerdings hätte die «Tagesschau» nach Blums Beurteilung noch einiges erwähnen müssen: Erstens, dass die politische Bearbeitung des Projekts im Kanton erst bevorsteht, zweitens dass es Widerstand gegen das Projekt gibt und drittens, dass SRF das Thema weiterverfolgen wird. So wäre dem Publikum klar gewesen, dass von SRF insgesamt eine umfassende Darstellung der Problematik bereitgestellt werden wird. Da diese drei Punkte jedoch nicht erwähnt wurden, unterstützt Blum die Beanstandung teilweise.


Schlussbericht Ombudsstelle 6035

Schlussbericht Ombudsstelle 6039

Zur «Tagesschau» vom 10. Juni 2019


Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Cleverclip

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