Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Nichtberichterstattung über ein US-Urteil in Bezug auf Julian Assange beanstandet

6098
Mit Ihrem Brief vom 2. September 2019 beanstandeten Sie die Nichtberichterstattung von Radio und Fernsehen SRF über das US-Gerichtsurteil vom 30. Juli 2019 in Sachen Julian Assange. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie den Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der mir eingeräumten Frist von 40 Tagen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle überlastet ist. An Ihren Rechten ändert dies allerdings nichts: Die Frist für eine allfällige Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der Schlussbericht bei Ihnen im Briefkasten liegt.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Es geht um das US Gerichtsurteil vom 30. Juli 2019 im Falle Assange / DNC. Ich habe mich schon bei der Tagesschau Redaktion beschwert und nach erstem Ignorieren doch noch eine sehr enttäuschende Antwort erhalten. lch wollte wissen warum SRF/SRG wie allen anderen Leitmedien dieses wichtige Urteil einfach weg zensieren? Nicht nur in der Tagesschau sondern auch im Radio und sogar auf SRF Online. Die Antwort es batte zeitlich nicht reingepasst ist eine Frechheit und ein Schande für das SRF.
Im Radio und auf SRF Info laufen die gleichen News den ganzen Tag in der Wiederholungsschlaufe und trotzdem hat es in keinem Format irgend wo reingepasst? Was ist die Begründung dass man nicht mal Online darüber berichtet hat? Bin doch sehr gespannt was ich dafür wieder für eine skurrile Antwort erhalten werde.

Kein einziges Schweizer Medium hat darüber berichtet. Finden sie das nicht höchst fragwürdig?
So ein wichtiges Urteil komplett unter den Tisch fallen zulassen ist ganz klar Zensur und ein krasses Beispiel für die so abgestrittene Gleichschaltung der Leitmedien in Geopolitischen Themen. Für alle Vorwürfe, Anschuldigen und Verschwörungstheorien gegen Assange wie zbs er sei ein russischer Spion ect war stets immer und bei allen Medien genug Platz um darüber zu berichten. Der Richter hat Assange ganz klar als Journalisten und Verleger bezeichnet. Auch die Zusammenarbeit mit Russland wurde klar verneint und als unhaltbare Verschwörungstheorie ohne die geringsten Beweise beurteilt.

Also genau die Kritikpunkte welche Assanges Verfolgung für viele Kritiker und Gegner erst gerechtfertigt haben wurden durch dieses Urteil wieder legt.

Nun wird aber genau dieses Urteil weltweit von allen Leitmedien mit keiner Silbe erwähnt. Obwohl es im Falle Assange bis jetzt das Wichtigste ist. Wenn man dazu noch beachtet was Ihr im falle Assange alles berichtet habt, auch noch kurz vor diesem Urteil, ist dies Antwort von zeitlichem Limit absolut unhaltbar.

Auslieferung Assanges an die USA zugelassen 13.06.19
Assange wird vorläufig nicht an die USA ausgeliefert 03 .06.19
Gegen Assange wird eine Kampagne gefahren 02.06.19
US Gericht entscheidet für Assange. Demokraten und Clinton haben vor Gericht verloren. Es war Assanges recht und berufliche Pflicht die Daten zu veröffentlichen, da sie für die Öffentlichkeit von enormer Wichtigkeit war. Der Vorwurf russischer Spion zu sein wurde von Gericht als völlig haltlos beurteilt. 30.06.19

Wo ist dieser Bericht nun in den Leitmedien? Ist er doch wesentlich wichtiger als das meiste was Ihr vorher über Assange berichtet habt. Genau für dieses Urteil hatte das SRF und alle anderen Leitmedien nirgends ein bisschen Platz oder Zeit finden können? Ist das Ihr Ernst? Liegt es vielleicht daran dass ihr euch immer noch ausschliesslich bei transatlantischen Agenturen informiert und alles andere ignoriert? Oder ist es absichtliche Zensur da es wichtige Narrative in frage stellen würde?
Auch muss ich ihnen sagen dass von einer fairen Berichterstattung nicht im geringsten die Rede sein kann. Ihr habt auch im Vorfeld regelmassig wichtige Fakten wegfallen lassen. Auch beim Folterbericht von Nils Melzer habt Ihr zentrale Passagen einfach raus geschnitten. Auch die letzte Frage im Interview mit Melzer zeigt welche Ideologie SRF wirklich vertritt. Auch in anderen Ländern wird gefoltert warum ist ihnen dieser Fall so wichtig? Ich dachte ich lese wohl nicht richtig. Tendenziöser und bagatellisierender wäre es nicht mehr möglich gewesen.

Oder auch die Geschichte mit dem gerissen Kondom. Das Gericht konnte weder die DNA des Opfers noch die von Assange am vorgelegten Kondom feststellen. Oder die Kontakte des einen vermeintlichen Opfers mit dem Geheimdienst. Aber das ist dem SRF alles nicht der Rede wert. Entlastet es doch Assange nur. Wäre das Urteil zu Ungunsten Assanges ausgefallen hatte es ganz bestimmt Weltweit in allen Medien für Schlagzeilen gereicht. Assange als Russischer Spion entlarvt.
Sieg für Clinton und die Demokraten. Assange hat im Auftrag Russlands die Wahlen manipuliert ect

Wenn sie von fairer und ausgewogener Berichterstattung reden, wo ist dann eure Kritik und Vorwürfe an England, Schweden und den USA? Welche Sie bei einem anderen Land ganz sicher sehr deutlich angebracht hattet. Wo ist eure Forderung nach sofortiger Beendigung der unrechten Verfolgung und des Mobbings durch zahlreiche Staaten, Politiker und Journalisten? Nicht in einem Bericht habt Ihr selbst von Seiten des SRF irgend eine klare Kritik am Vorgehen der Engländer oder Amerikaner geäussert. Mit Einsetzen für Assange meine ich Fakten auch zu bringen welche eben in den Transatlantischen Medien oft im Einklang unter den Tisch fallen gelassen werden.

Asssange sitz wegen Verstosses von Kaution Auflagen in einem Hochsicherheitsgefängnis in Einzelhaft und er der Kontakt zu seinen Anwalten ist massiv eingeschränkt. Das sind klare Verstösse gegen elementare Menschenrechte. Wo ist ihr Aufschrei? Man stelle sich dies in Russland vor. Dann wäre genug Platzt in der Tagesschau und überall gewesen. 1hr hättet noch Experten ect eingeladen. Ich bin übrigens kein Russland Fan. Ich habe aber einen starken Gerechtigkeitssinn und diese Doppelmoral und das Messen mit zweierlei Mass in Geopolitischen Themen beim SRF ist unerträglich. Es scheint mir ein weiteres Beispiel dafür zu sein dass sich auch das SRF an transatlantische Narrative halten will und muss, wie es bei deutschen Medien immer wie krasser zu beobachten ist. Warum geschieht das auch in der Schweiz? Wir sind ein neutrales Land. Ich wünschte mir die Schweiz wäre ein internationales Beispiel für wirklich unabängigen und freien Journalismus, egal was es kostet.

Ich habe er kürzlich das Buch Don‘t Kill The Messenger von Mathias Brockers gelesen und war regelrecht geschockt und entsetzt wie viele wichtige Fakten in den Leitmedien gezielt weggelassen werden. Ehrlich gesagt habe ich natürlich genau diese Antwort erwartet. Denn man bekommt bei solcher Kritik immer die gleichen 2 Antworten. Die Quelle sei nicht glaubhaft das Russland nahe oder sogar Russland finanziert oder eben verschwörungstheoretisch. Wenn dieses Argument nicht möglich ist um Zensur zu rechtfertigen dann kommt das Argument mit dem zeitlichen Limit.

Ich bin ein weiteres mal sehr enttäuscht von SRF denn für so eine wichtige Mitteilung muss irgendwo Platz sein, zumindest Online oder im Radio. Alles andere sind billige und verlogene Ausreden.
Ich werde so viele Menschen wie möglich auf diese Zensur aufmerksam machen. Es wäre eure Pflicht und klarer Auftrag gewesen die Bevölkerung über diesen wichtigen Sachverhalt aufzuklären. Die Tagesschau Redaktion schrieb mir dazu noch es sei nicht ihre Pflicht sich für Assange einzusetzen. Das ist schon eine krasse Aussage ist er doch der bekannteste und meist verfolgte Journalist weltweit. Jedes Schweigen in dieser Sache ist eine indirekte Beteiligung an Assanges unrechtmässiger Verfolgung. Genau dieses Verhalten hat den Leitmedien in Geopolitischen Themen fast jegliche Glaubwürdigkeit genommen.

Trotz grosser Enttäuschung werde ich weiterhin SRF sehen und hören und hoffe irgendwann werdet 1hr endlich fair und ausgewogen über Geopolitik berichten.»

B. Radio und Fernsehen SRF erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für Fernsehen SRF antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der «Tagesschau»:

«Herr X hat eine Beanstandung eingereicht; es geht um die Nichtberichterstattung über ein Gerichtsurteil vom 30. Juli im Fall Julian Assange.

Grundsätzliches

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewährleistet in Art. 93, Abs. 3 <die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung>. Im Bundesgesetz für Radio und Fernsehen (RTVG) wird diese Programmautonomie vertieft und präzisiert: <Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.> (RTVG, Art. 6, Abs. 3).

Konkreter Fall

Ein Bundesrichter in Manhattan hat eine Klage der Demokraten gegen Julian Assange, WikiLeaks und Trumps Wahlkampfteam abgewiesen. Es ging um gehackte E-Mails im Rahmen des Präsidentschaftswahlkampfes 2016. Die Demokraten verlangten in ihrer Klage, dass auch WikiLeaks und Julian Assange für die Hacks und ihre Folgen verantwortlich gemacht werden.

Laut Urteil konnten die klagenden Demokraten, das Democratic National Committee (DNC), nicht belegen, dass WikiLeaks aktiv am Hack beteiligt war.

Relevanz mit Blick auf Schweizer Publikum

Schweizer Radio und Fernsehen SRF kann verstehen, dass dieses Gerichtsurteil für den Beanstander von Bedeutung ist. Jeder Radiohörer und jede Radiohörerin, jeder User und jede Userin von srf.ch, jeder Fernsehzuschauer und Fernsehzuschauerin hat die je eigenen Nachrichtenbedürfnisse und Interessen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage - ist dieses Urteil eines Richters in Manhattan für ein Schweizer Publikum von derart hoher Relevanz, dass sie in den Informationsgefässen von SRF hätte aufscheinen müssen?

Schweizer Radio und Fernsehen hat immer wieder über Julian Assange berichtet. Dies belegt exemplarisch der Online-Artikel mit integrierten Videos vom Mai 2019, der auch den Bezug zur Schweiz dokumentiert. Darin fordern Schweizer Juristen Asyl für Julian Assange. Verlinkt sind weitere Beiträge.[1] Die involvierten Redaktionen sind der Ansicht, dass die Meldung über den Entscheid in Manhattan für ein Schweizer Medium und für das Schweizer Publikum nicht von derartiger Wichtigkeit war. Die involvierten Redaktionen weisen in diesem Zusammenhang den Vorwurf der Zensur entschieden zurück; sie entscheiden autonom, ohne Weisung einer Zensurbehörde.

Wir bitten Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Nichtberichterstattung. Ich bin mit Herrn Lustenberger absolut einverstanden, dass Schweizer Radio und Fernsehen SRF nicht über jeden Schritt in den verschiedenen Verfahren (in Schweden, in den USA, in Großbritannien) gegen Julian Assange berichten kann, sondern jeweils entscheiden muss, was für das Schweizer Publikum von Wichtigkeit ist. Nirgends sind die Verfahren zu einem Schluss gekommen.[2] So besehen, ist das Urteil eines Bezirksrichters in Manhattan, der eine Klage des Demokratischen Partei-Komitees gegen die Trump-Kampagne von 2016, namentlich gegen Donald Trump junior, Paul J. Manafort junior, Jared C. Kushner, George Papadopoulos und Richard W. Gates, ferner gegen Roger J. Stone, die Russische Föderation, Aras Iskenerowitsch Agalarow, Emin Aras Agalarow, Joseph Mifsud, WikiLeaks und Julian Assage wegen Hacking der Computer der Demokratischen Partei während des Wahlkampfs 2016 und wegen der Verbreitung der dadurch gestohlenen Daten vor allem über WikiLeaks beurteilen musste,[3] eher eine Nebensächlichkeit. Doch sieht man sich das Urteil an, wird erst die Brisanz deutlich. Denn Richter John G. Koeltl wies die Klage der Demokraten mit dem Argument ab, dass erstens die Russische Föderation nicht vor ein amerikanisches Gericht gezogen werden könne und dass zweitens für die anderen Beschuldigten der erste Verfassungszusatz (First Amendment) gelte, der unter anderem die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit garantiert.[4] Der Verfassungszusatz lautet:

«Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.» [5]

Koeltl verwies auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA von 1971 zu den Pentagon Papers, das damals festgehalten hatte, dass Medien das Recht haben, Informationen von öffentlichem Interesse auch aus Dokumenten zu veröffentlichen, die andere gestohlen haben. Der Bezirksrichter schützte also das Verbreitungsrecht von WikiLeaks, gestützt auf den ersten Verfassungszusatz.

Diese grundsätzliche Bedeutung des Urteils, die eine Berichterstattung gerechtfertigt hätte, hat SRF offensichtlich übersehen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung unterstützen. Dabei unterstreiche ich: SRF hätte nicht berichten sollen wegen des positiven Zwischenhochs in der Biographie von Julian Assange, sondern wegen der grundsätzlichen Aussage im Urteil, dass auch durch Hacking gestohlene und dann verbreitete Daten den Schutz der Pressefreiheit genießen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/international/held-oder-verraeter-juristen-fordern-schweizer-asyl-fuer-julian-assange

[2] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/julian-assange-ermittlungen-vorwuerfe-vergewaltigung-schweden

[3] https://www.lawfareblog.com/judge-dismisses-dnc-suit-against-trump-campaign-and-others

[4] https://www.spiegel.de/netzwelt/web/wikileaks-durfte-mails-aus-demokraten-hack-veroeffentlichen-a-1279824.html

[5] https://www.law.cornell.edu/constitution/first_amendmen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Ombudsmann stellt sich hinter Syrienberichterstattung von SRF

Ombudsmann stellt sich hinter Syrienberichterstattung von SRF

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung der Syrien-Berichterstattung von Radio und Fernsehen SRF nicht unterstützen. Sowohl der Ombudsmann als auch die SRF-Verantwortlichen sind der Auffassung, dass die als lügenhaft und kriegshetzerisch beanstandete Syrien-Berichterstattung sorgfältig und differenziert war.

Weiterlesen

Bild von Sendungen zu Israel auf dem Prüfstand

Sendungen zu Israel auf dem Prüfstand

Bei Ombudsmann Roger Blum gingen zwei Beanstandungen ein, die Beiträge im Zusammenhang mit dem Staat Israel kritisieren. Ein Beanstander vermisst im «Tagesschau»-Beitrag zum 100. Jahrestag der Balfour-Deklaration die Sichtweise des hebräischen Volkes. Die Bewegung BDS fühlt sich durch ein Interview in der Radiosendung «Kultur Kompakt» diffamiert. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe mehrheitlich nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von Mehrere Sendungen zum Thema «No Billag» vor dem Ombudsmann

Mehrere Sendungen zum Thema «No Billag» vor dem Ombudsmann

Ombudsmann Roger Blum hatte sechs Beanstandungen die No-Billag-Initiative betreffend zu behandeln. Vier verschiedene Beanstander und eine Beanstanderin haben Sendungen der «Tagesschau», von «10vor10», «Echo der Zeit», «#SRF global» sowie einen Beitrag auf SRF News online beanstandet. Allen Beanstandungen gemeinsam ist, dass sie SRF vorwerfen, einseitig über die No-Billag-Initiative berichtet zu haben. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe mehrheitlich nicht unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht