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Ombudsfall: «Rundschau» mit Sonderleistung

Der «Rundschau»-Beitrag «’Holt uns raus!’ Schweizer IS-Anhänger wollen nach Hause» vom 18. Dezember 2019 wurde durch einen Leser Thilo Sarrazins beanstandet. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen.

In einem überfüllten Terroristengefängnis in Nordost-Syrien sitzen inhaftierte Schweizer Dschihadisten. Sie waren von der Westschweiz in das «Kalifat» des Islamischen Staates, IS, gereist – nun wollen die mutmasslichen IS-Kämpfer nur eins: Die Gefängnishölle in Syrien verlassen und in die Schweiz zurückkehren. Die «Rundschau» konnte mit drei von ihnen reden. Der Beitrag wurd am 18. Dezember 2019 ausgestrahlt.

Gegen die «Rundschau» ging daraufhin eine Beanstandung ein. Der Kritiker wirft dem Moderator Dominik Meier vor, keine Kenntnisse über Islam und Koran zu haben. Er empfiehlt Meier ein Buch des umstrittenen Thilo Sarrazin und stellt zudem die Behauptung auf, dass überall dort, wo Muslime wohnen, Kriege herrschen würden.

Islam nicht im Zentrum

Für die Redaktion der «Rundschau» verfasste Redaktionsleiter Mario Poletti die Stellungnahme. Er betont, dass es schwerfalle, die konkreten Vorwürfe des Beanstanders an die Adresse der ‘Rundschau’ herauszudestillieren, denn weder der Beitrag noch das Gespräch mit Ständerat Müller hätten vom Islam an sich gehandelt. Im Zentrum stand die Vorgeschichte der interviewten Schweizer IS-Anhänger und um deren Situation in kurdischer Gefangenschaft. Das Gespräch mit dem Präsidenten der aussenpolitischen Kommission, dem FDP-Ständerat Damian Müller, drehte sich um die aussenpolitische Frage, ob die Schweiz IS-Anhänger mit Schweizer Pass aktiv zurückführen soll. Es wäre somit weder angemessen noch begründbar gewesen, im Beitrag oder Gespräch den Islam im Allgemeinen, den Koran oder einen angeblichen Zusammenhang zwischen dem islamischen Glauben und dem Vorherrschen von Krieg und Konflikten zu thematisieren.

Untadeliger Bericht

Ombudsmann Roger Blum kommt zum Schluss, dass er die Beanstandung nicht unterstützen kann. Vielmehr bezeichnet er den Beitrag der «Rundschau» als «untadelig»: Er basiert seiner Meinung nach auf einer journalistischen Sonderleistung, nämlich es hinzukriegen, in dem kurdischen Gefangenenlager mit Schweizern zu sprechen, ja sie journalistisch interviewen zu können. Die Täter und ihre «Schicksale» wurden dargestellt und in Referenz darauf wurde ein Vertreter der politisch Verantwortlichen in der Schweiz dazu befragt.

Der IS als Territorialstaat ist besiegt. Da seine Kämpfer aus aller Welt kommen, stellt sich nun die Frage, ob die Herkunftsländer ihre Staatsangehörigen zurücknehmen und zu Hause vor Gericht stellen sollen.

Zum Schluss seiner Beurteilung geht Blum noch auf den Vorwurf ein, in islamischen Ländern herrsche überall Krieg. Im Umkehrschluss – so der Ombudsmann – hiesse das ja, dass überall, wo Nicht-Muslime die Mehrheit der Bevölkerung bilden, keine Konflikte herrschten. Diesem Gedanken fügt er eine Liste christlich, buddhistisch und hinduistisch geprägter Länder an, in denen gegenwärtig kriegerische Konflikte ausgetragen werden.


Zum Schlussbericht 6255

Zur Sendung «Rundschau» vom 18. Dezember 2019


Text: SRG.D/lh

Bild: Mutmasslicher IS-Kämpfer aus der Schweiz/Illustration Cleverclip

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