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«ECO»: Provokativ, aber sachgerecht

Gegen das Wirtschaftsmagazin «ECO» ging eine Beanstandung ein. Der Beitrag sei intransparent und nicht sachgerecht, findet ein Kritiker. Die Ombudsstelle ordnet die Kritik ein, kann die Beanstandung jedoch nicht unterstützen.

«Umverteilt: Pensionskassen schröpfen den Mittelstand». Mit diesem Satz beginnt die Ausgabe des Wirtschaftsmagazins «ECO» vom 14. Dezember 2020. Aufhänger des Beitrags war das Bestreben des Bundesrats, die zweite Säule erneut zu reformieren. Dabei weist Moderator Reto Lipp darauf hin, dass sich die Reformbestrebungen auf den obligatorischen Teil der zweiten Säule beziehen und dass die Versicherten im überobligatorischen Teil der Pensionskassen die weitaus grösseren Mittel gebunden hätten. Dort gäbe es bislang keine gesetzlichen Vorschriften für die Pensionskassen.

Fehlende Begründung?

Gegen diesen Beitrag ging eine Beanstandung ein. Der Kritiker hatte den Eindruck, dass der Moderator seine eigene Meinung ausgedrückt und diese «mit keinem Wort sachlich begründet» habe. Ausserdem sei nicht geklärt worden, wo die restlichen 7.4% Rendite verblieben seien. Er sieht daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil sich das Publikum keine eigene Meinung habe bilden können. Gleichzeitig sei der Beitrag zudem nicht transparent gestaltet, da die persönliche Ansicht des Moderators nicht als solche gekennzeichnet worden sei.

Fundierter Beitrag

Die Ombudsstelle nimmt in ihrer Beurteilung der Sendung Bezug auf die Anmoderation von Reto Lipp. Die Ombudspersonen kommen zum Schluss, dass die Ankündigung provokativ, aber nicht falsch ist. Wie im Beitrag gezeigt werde, können die Pensionskassen den über dem «Mittelstands-Lohn» von CHF 85 000 brutto liegenden Betrag frei verwenden, was durch die Pensionskassen zur Querfinanzierung auch gemacht wird.

Je nach Verzinsung habe der oder die Versicherte demnach keinen Vorteil von dem im Überobligatorium versicherten Lohn. Diese Aussagen werden im Beitrag durch verschiedene Experten weiter erläutert. So kommen der Pensionskassen-Experte Michael Meier, Iwan Deplazes (Leiter Asset Management von swisscanto) und der Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands, Hanspeter Conrad, zu Wort.

Meinungsbildung möglich

Wenn der über den CHF 85 000 liegende «Freibetrag» nicht allein zugunsten der Versicherten gebraucht wird, dann kann dies – so die Ombudsstelle – durchaus als «Schröpfen des Mittelstandes» interpretiert werden. Auch wenn die Formulierung zugespitzt sei, so verstosse sie dennoch nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Die Zuschauenden hätten also die benötigten sachlichen Informationen erhalten und sich damit sehr wohl eine eigene Meinung bilden können, so die Ombudsstelle.

In Bezug auf die vom Beanstander erwähnten restlichen 7.4% Rendite gibt die Ombudsstelle dem Beanstander recht. Die aufmerksame Konsumentin, der aufmerksame Konsument würde gerne erfahren, wie diese restlichen Prozente verwendet werden. Da dies jedoch nicht das Thema des Beitrags gewesen ist, sei es tolerierbar, dass die Frage in der «ECO»-Ausgabe unbeantwortet bleibe. Die Ombudspersonen hoffen, dass diese Frage in einem künftigen Beitrag von SRF beantwortet wird und kommen zum Schluss, die Beanstandung nicht zu unterstützen.


Zur Sendung «ECO» vom 14. Dezember 2020

Zum Schlussbericht 7163

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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