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Untersuchungsbericht zum Vorwurf der sexuellen Belästigung

SRF hat eine Fachstelle beauftragt, den von einer ehemaligen Mitarbeiterin gemachten Vorwurf der sexuellen Belästigung gegenüber einem Mitarbeiter zu untersuchen. Heute wurden die Beteiligten über die Ergebnisse informiert. Eine sexuelle Belästigung kann laut Fachstelle nicht bestätigt werden.

Eine ehemalige SRF-Mitarbeiterin bezichtigte am 5. Februar 2023 über Social Media einen SRF-Mitarbeiter, sie während ihrer Anstellung als Praktikantin vor 20 Jahren sexuell belästigt zu haben. Aufgrund der publik gemachten Äusserungen hat SRF – nach Kontaktaufnahme mit der ehemaligen Mitarbeiterin – eine unabhängige Fachstelle beauftragt, die Sachlage zu untersuchen und die involvierten Personen zu befragen. Bei SRF gilt bei sexueller Belästigung und bei sexistischem Verhalten Nulltoleranz.

Laut Untersuchungsbericht konnte die externe Fachstelle aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Befragten nicht abschliessend klären, wie sich das damalige Treffen vor 20 Jahren abgespielt hat und wie es überhaupt dazu gekommen ist. Bei der Befragung stellte sich zudem heraus, dass sich der Vorfall nicht am Arbeitsplatz ereignet hat. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung konnte nicht bestätigt werden. Auf Empfehlung der Fachstelle sind in diesem Zusammenhang deshalb keine weiteren Massnahmen nötig.

Bei SRF gibt es ein klar definiertes Verfahren, das bei Verdacht auf sexuelle Belästigung und der Verletzung der persönlichen Integrität zur Anwendung kommt. Nach den öffentlich gemachten Äusserungen der ehemaligen Mitarbeiterin hat die Geschäftsleitung von SRF die Mitarbeitenden aufgerufen, sich bei den verschiedenen Anlaufstellen zu melden, sollten weitere Vorfälle in Bezug auf die Verletzung der persönlichen Integrität im Raum stehen. Daraufhin haben sich fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vorwürfen gegenüber derselben Person namentlich gemeldet. Drei dieser Meldungen konnten bereits abschliessend untersucht werden. Bei zwei Meldungen, die erst später eingetroffen sind, laufen noch die entsprechenden Untersuchungen der externen Fachstelle. Keine dieser fünf weiteren Vorwürfe bezieht sich auf sexuelle Belästigung.

Die Fachstelle wird nach Abschluss aller Untersuchungen in einem separaten Bericht erneut Empfehlungen zuhanden von SRF abgeben. Um das Verfahren in einem angemessenen Zeitraum abschliessen zu können, kann die Fachstelle nur Meldungen bis am 6. April 2023 berücksichtigen. Anonym eingegangene Meldungen können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht Bestandteil des Untersuchungsverfahrens sein, werden jedoch zur Kenntnis genommen und behandelt.


Text: SRF

Bild: SRF/Gian Vaitl

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