Queere Wallfahrt: «Tagesschau» berichtet korrekt

Ein Beanstander kritisiert die «Tagesschau» als unsachgemäss. Denn: In einem Beitrag über die erste Pilgerreise der LGBTQ+-Community werde suggeriert, dass der Vatikan für queere Menschen spezielle Kleidervorschriften erlassen habe. Die Ombudsstelle unterstützt diesen Einwand aber nicht.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Die «Tagesschau» vom 6. September 2025 befasste sich mit der ersten Pilgerreise der LGBTQ+-Community in den Vatikan. Die queeren Gläubigen pilgerten zum ersten Mal sichtbar nach Rom. Ein offizieller Besuch beim Papst gab es zwar nicht, trotzdem ist die Reise für viele ein Zeichen der Hoffnung, dass sich die bisher repressive Haltung der römisch-katholischen Kirche gegenüber queeren Menschen künftig ändert.

Was wird beanstandet?

Beanstandet wird der Abschnitt des Beitrags über an die Teilnehmenden der queeren Wallfahrt gerichtetes Video. Die Sprecherin in der Off-Stimme sagt im Beitrag wörtlich: «Wie delikat das Thema nach wie vor ist, zeigt das Video der Organisatoren der Pilgerreise. Darin gibt es Tipps und Empfehlungen, wie man sich kleiden und verhalten soll.»

Der Beanstander schreibt, es werde suggeriert, dass für homosexuelle Menschen besondere Regeln gälten. Dies sei aber irreführend, denn: Alle Menschen, unabhängig von Ethnie, sexueller Orientierung oder Geschlecht, seien angehalten, sich im Vatikan anständig zu kleiden. Entsprechende Vorschriften seien beim Eintritt in den Petersdom, die vatikanischen Museen sowie in die Basilika S. Maria Maggiore für alle Besucher:innen ersichtlich. Deshalb widerspreche der Beitrag dem Sachgerechtigkeits- und Transparenzgebot.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion schreibt in ihrer Stellungnahme, dass die Äusserung: «Wie delikat das Thema nach wie vor ist», sich nicht auf Sonderregelungen beziehe, sondern betonen wolle, dass die Organisatoren mit einer erhöhten Aufmerksamkeit für die Pilgerreise rechneten. Sie wollten deshalb «in einer Art vorauseilendem Gehorsam» erreichen, dass sich die Teilnehmer:innen an die Regeln hielten, so die Redaktion weiter. Der SRF-Korrespondentin sei keine andere Pilgerreise bekannt, für die ein Video mit Kleidungs- und Benimmregeln produziert wurde. Nach Jahren des Versteckens wolle man seitens der LGBTQ+-Community nun keine Fehler machen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle unterstützt die Argumentation der Redaktion. Aus dem Beitrag werde klar ersichtlich, dass die Kleidervorschriften für alle gelte. Das Video stamme von den Organisatoren selbst und nicht vom Vatikan. Es würde also nicht suggeriert, dass hier Sonderregeln für die LGBTQ+-Community erlassen worden seien, so die Ombudsstelle im Schlussbericht. Die beanstandete Formulierung («Wie delikat das Thema ist») sei zwar wertend, sei aber Ausdruck der hohen Aufmerksamkeit, die dieser Pilgerreise zuteil werde. Nicht wegen der unterschiedlichen Kleiderregeln, sondern wegen der Sensibilität gegenüber der besonderen Community bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt im Vatikan.

Der Beitrag lasse also kein falsches Gesamtbild über die vatikanischen Kleidervorschriften entstehen.

Die Ombudsstelle erkennt keinen Verstoss gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit.

Text: SRG.D/pz

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