100 Jahre SRG Zürich Schaffhausen

Podcast «100 Jahre Medienqualität und Dialog»

Folge 1: Wer bestimmt das Programm?

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Folge 2: Einsatz für gute Antennen und Studios

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«100 Jahre Medienqualität und Dialog» ist eine Produktion von Ellie Media im Auftrag der SRG Zürich Schaffhausen. Sprecherin: Eveline Bürgi. Konzept und Recherche: Edzard Schade. Produktion, Skript und Story: Simon Berginz. Musik: Joshua Vincent Wyss.

Über das 100-Jahr-Jubiläum der SRG Zürich Schaffhausen berichtete auch das Regionaljournal von Radio SRF
(1. März 2024)

Chronik von Edzard Schade, Professor für Informations- und Medienmanagement, Fachhochschule Graubünden

Die Chronik wird laufend weiterentwickelt und ergänzt. 15. Februar 2024

Zur Chronik der SRG Zürich Schaffhausen (RFZ)

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11.06.1923 Zusammenkunft von Radiointeressenten mit der für die Funkkommunikation zuständigen Obertelegraphendirektion und Bildung eines ersten Initiativkomitees.

16.02.1924 Gründungsversammlung der Radio-Genossenschaft in Zürich: 122 Zeichner von Anteilscheinen im Gesamtwert von 125'000 Franken.

09.07.1924 Hochziehen der Antennentürme auf dem Hönggerberg.

11.07.1924 Erstausgabe der eignen Programmzeitung «Radio-Programm».

23.08.1924 Sendereröffnung: «Einfache Feier» mit Ansprachen von Bundesrat Robert Haab, Regierungspräsident Maurer und Stadtrat Paul Rütsche, die radiophonisch übertragen wurden. Studioräumlichkeiten und Verwaltungsräume im Amtshaus IV.

1924-1930 Aufbau eines eigenen Studioorchesters (umfasst 1931 30 Musiker*innen).

14.-23.08.1925 1. Radioausstellung in der Tonhalle Zürich: Förderung der Radiobewegung und der Radioindustrie und des Radiohandels (40 Firmen der Radiobranche anwesend), Gründung eines Vereins der Radiointeressenten (Stadtrat Emil Klöti als Präsident).

1926 Wettrüsten im Äther – Notwendigkeit der Senderverstärkung: Der Sender auf dem Hönggerberg erweist sich schon bald als zu schwach, um in der Deutschschweiz für einen guten Empfang sorgen zu können. Die RGZ erklärt ihr Verstärkungsprojekt: «Der Ausbau von Radio-Zürich im angedeuteten Sinne [von 0.67 auf 2 kW] soll einmal einen lautstärkeren Empfang in einem bedeutend erweiterten Detektorkreis (60 km) bezwecken, in welchen alsdann auch die Städte Winterthur, Frauenfeld, Aarau und Luzern einbezogen werden könnten; anderseits wird die zu erzielende Durchschlagskraft infolge Erhöhung der Antennenleistung unsere Zürcher Darbietungen gegen das ‘Übersprechen’ von andern starken Sendern des Auslands schützen.
[...]

In diesem Zusammenhang muss neuerdings auf die Gefahr hingewiesen werden, die darin besteht, dass die in den benachbarten Ländern aus dem Boden schiessenden Sendestationen mit ihren mächtigen Aktionsradien unsere Sendungen förmlich erdrücken. Es darf niemals ausser acht gelassen werden, dass zwischen unsern Nachbarstaaten ein eigentliches Wettrüsten im Bau von mächtigen und immer noch stärkeren Sendern zum Zwecke der Übermittlung von Sprache und Kultur nach dem Auslande im Gange ist. Die Schweiz darf in diesem Kampfe nicht zurückbleiben. Die Verstärkungsangelegenheit ist eine Sache von grosser Tragweite; deshalb bedarf Zürich der Unterstützung sämtlicher Kreise.»

Die Bundesbehörden blockieren jedoch vorerst die Senderverstärkung. Eine solche erfolgt erst mit dem Aufbau der sprachregionalen Landessender der SRG.

01.10.1927 Umzug der Studio- und Verwaltungsräume in den Neubau «Sihlporte» an der Sihlstrasse.

01.04.1931 RGZ wird mit der Gründung der SRG zur «Programmgesellschaft»: «Die Organisation des Programmdienstes geschieht folgendermassen: die Radio-Genossenschaften der deutschen Schweiz bilden zusammen eine Programmkommission, welcher anfänglich je der Direktor und je ein Mitglied des Vorstandes angehörten, später wurden die Präsidenten der drei deutschschweizerischen Radio-Genossenschaften zugezogen, nachdem sich die Wünschbarkeit dieses Vorgehens aus der Praxis ergeben hatte. Neben dieser Programmkommission, welche die Funktion eines die Arbeiten der Direktoren überwachenden Ausschusses besitzt, besteht für jeden Landessender die Programmkonferenz der Direktoren.

Diese Konferenz, die in der Regel alle Monate zwei- bis dreimal stattfindet, dient der Vorbereitung, Zusammenstellung und Bereinigung der Programme. Diese Konferenz bestimmt auch den Turnus, in welchem die Studios Zürich, Bern, Basel den Landessender besprechen. Die Programmkommission wird durch den delegierten Geschäftsführer der SRG, Maurice Rambert, präsidiert.»

1932 Verstärkung des in Zürich beheimateten Schweizerischen Radio-Orchesters auf 35 Musiker*innen.

20.07.1932 Abbruch bzw. Umlegen der alten Sendetürme auf dem Hönggerberg

10.04.1933 Umzug der Studio- und Verwaltungsräume an die Brunnenhofstrasse: Erste Sendung aus dem neuen Studiogebäude: «Schon die allerersten Emissionen zeigten, dass die akustischen und technischen Probleme der Studioräume in hervorragender Weise gelöst waren. Hell und rein klang das Orchester aus dem grossen Studio heraus.»

06.05.1933 Öffentliche Einweihung des neuen Studiohauses an der Brunnenhofstrasse.

1933 Einführung von öffentlichen Besuchstagen für die Bevölkerung: «Ein wie grosses Interesse die Bevölkerung an unserem neuen Haus nahm, das zeigten die öffentlichen Besuchstage, an denen, auch bei schlechtestem Wetter, Hunderte von Hörern herbeiströmten, um einen Blick in das neue Heim zu tun. Über einen Monat lang hatten Abwart, Techniker, Sprecher und Bureaupersonal jeden Samstag und Sonntag die Führer durch das Haus zu machen. Jetzt ist diese Flut der Besucher etwas verebbt, aber noch immer melden sich fast jeden Samstag und Sonntag mehrere Vereine und Gesellschaften zur Besichtigung.»

1934 Verstärkung des Schweizerischen Radio-Orchesters auf 43 Musiker*innen

01.09.1936 Der von Beginn weg am Aufbau von Radio Zürich stark engagierte Alfred Walter Glogg tritt die neue geschaffene Stelle des Generaldirektors der SRG an. Ihm ist «der gesamte Betrieb, der administrative wie der programmliche, unterstellt».

September 1936 Anschaffung eines Reportagewagens: «Von grossem Vorteil und grosser Verwendungsmöglichkeit erwies sich der uns von der Generalversammlung bewilligte Reportagewagen, der uns anfangs September geliefert werden konnte. Er stellt in seiner Zweckmässigkeit ein fahrendes Studio mit vollständigem Apparateraum dar. Der ganze Wagen wurde von unseren Technikern entworfen und nach ihren Plänen und Angaben von der Firma Saurer in Arbon und Tüscher in Zürich gebaut. In seinem äusseren Aufbau gleicht er einem Car Alpin.»

1936 Gründung der Zürcher Radiostiftung aus dem mit der eigenen Programmzeitung erwirtschafteten Vermögen.

01.01.1937 Einführung behördlich dominierter Programmkommissionen auf Basis der neuen SRG-Konzession: Schaffung von Sprachregionalen Programmkommissionen, deren Mehrheit vom Post- und Eisenbahndepartement PED berufen wird. (1 Vertreter je von Zürich, Basel, Bern und Ostschweiz, 5 durch OTD)

01.01.1937 Neue RGZ-Statuten auf Basis der neuen SRG-Konzession.

1938 Experimente mit Fernsehen: «Der Vorstand der R.G.Z. verfolgte auch im vergangenen Jahre die Entwicklung des Fernsehens aufs Aufmerksamste.

Dank einer Sammlung und der Unterstützung der PTT-Verwaltung und der Radiogenossenschaft Zürich sowie anderer Institutionen gelang es Herrn Prof. Tank und seinen Assistenten in der ETH, einen Fernseh- und Rundspruchsender von 200 Watt zu entwickeln, der an der Landesausstellung das Fernsehen zeigt. Gleichzeitig wurde ein stärkerer Sender in Angriff genommen, der voraussichtlich nach der Ausstellung vom Uetliberg aus senden wird.»

05.06.1939 - 29.10.1939 LA-Studio: Das Radio Studio Zürich und die RGZ sind direkt am Aufbau eines öffentlich einsehbaren Radiostudios an der Landi Zürich beteiligt: «Am 6. Mai eröffnete die Schweizerische Landesausstellung, diese unvergessliche Schau schweizerischen Lebens und Schaffens, ihre Pforten. Der Schweizerische Rundspruch war in ihr in gebührender Weise vertreten.

Er war sich von Anfang an klar, dass er sich weitgehend in den Dienst dieser nationalen Schau zu stellen hatte und dass diese wiederum bestimmt war, seine Sendungen stark zu befruchten. Drei Aufgaben stellten sich:

a) Die Propagierung der LA und damit die der Schweiz überhaupt, über die eigenen und wenn möglich auch über ausländische Sender.
b) Die Darstellung des Schweizerischen Rundspruches und seiner Tätigkeit im Rahmen der LA.
c) Die Übernahme der künstlerischen Veranstaltungen der LA in die Programme der schweizerischen und evtl. Weitergabe an ausländische Sender.
[...]

Sehr umfangreich ist das auf Schallplatten festgehaltene Material der LA, das noch jetzt immer wieder als kleine Erinnerungen in unsere Sendungen eingereiht wird und stets freundlichstem Echo begegnet. So lebt die unvergängliche Landesausstellung 1939 in unseren Emissionen weiter, und immer wieder haben wir die Möglichkeit der Revokation der «Schweiz in Zürich» des Sommers 1939.»

02.09.1939 Sistierung der SRG-Konzession wegen Kriegsausbruch auf Bundesratsbeschluss vom 29. August 1939. Die SRG wird zwar nicht aufgelöst, aber das Radio erhält nun den Namen «Schweizerischer Rundspruchdienst».

1941 Konzession SRG: Die kriegsbedingt ausgesetzte Konzession von 1937 läuft ab. Sie wird stillschweigend verlängert, jedoch eine Neuausarbeitung geplant.

1942 Die Kontrolle des Radios geht vom Post- & Eisenbahndepartement an das Justiz- und Polizeidepartement.

19.06.1943 Orchesterfrage: Die P.T.T.-Verwaltung (Aufsichtsbehörde) klagt schon seit längerem über zu hohe Orchesterkosten und will eine Zentralisierung und Reduktion der Orchester durchsetzen. Die RGZ wehrt sich wiederholt dagegen und verabschiedet schliesslich eine Resolution der Generalversammlung zu Handen von Bundesrat Celio: «Die Generalversammlung der Radio-Genossenschaft in Zürich vom 19. Juni 1943, die aus allen Teilen der deutschen Schweiz stark besucht war, nahm zu der vom Schweizerischen Rundspruchdienst vorgeschlagenen Reorganisation der Schweizerischen Radio-Orchester Stellung. Sie erachtet die Beauftragung und Bevorzugung eines einzigen Orchesters für die anspruchsvolle sinfonische Radiomusik der ganzen Schweiz als Fehlgriff.

Sie rät dringend ab von der Reduktion des Bestandes des Schweizerischen Radio-Orchesters in Zürich, da dadurch das Niveau der musikalischen Darbietungen empfindlich sinken müsste. Sie legt Wert darauf, dass der Schweizerische Rundspruch erzieherisch und kulturell Vorbildliches biete und sich seiner hohen Aufgabe würdig erweise.

Ferner hält sie die Entlassung von 35-40 Musikern in Zürich und Lugano zur heutigen Zeit und bei der guten Finanzlage des Schweizerischen Rundspruchs moralisch und wirtschaftlich als nicht gerechtfertigt.»

01.10.1944 «Orchesterkrieg»: Kündigung des gesamten Radioorchesters durch den Schweizerischen Rundspruchdienst, da es sich weigert, mit dem neuen Orchesterleiter Hermann Scherchen zusammenzuarbeiten.

Dieser soll eine Reduktion auf 38 Musiker vornehmen und neu eine kleine Kapelle von 12 Musikern für leichte Unterhaltungsmusik schaffen. Schliesslich schaltete sich die Politik ein (von Stadt- über Kantons- bis hin zu Bundesbehörden). Der Zürcher Stadtrat handelt einen Vertrag aus, der ab 15.8.1945 die Übernahme des Orchesters durch die Stadt vorsieht und dieses als «Unterstützung des Tonhalle-Orchesters im Theaterdienst und bei andern musikalischen Aufführungen» einplant: «Auf Grund dieser Vereinbarung konnte Ende Dezember, nachdem man über zwei Monate ohne Orchester gewesen war, mit der Probentätigkeit im Studio Zürich wieder begonnen werden.»

13.06.1945 Wiederinkraftsetzung der alten SRG-Konzession.

30.03.1950 Tod von Hermann Gwalter (29.1.1887), der von Anfang an Präsidenten der RGZ war.

06.05.1950 Prof. Dr. Franz Tank (6. März 1890 in Hottingen; † 22. April 1981 in Zürich) von der ETH Zürich wird zum Genossenschaftspräsidenten gewählt.

31.01.1952 Bewilligung des Fernsehversuchsbetriebes in Zürich für 1953: Ein entsprechender Bundesratsbeschluss tritt am 31.1.1952 in Kraft. Die RGZ ist prominent in der durch den Bundesrat einberufenen und von Bundesrat J. Escher geleiteten «Eidgenössischen Kommission zur Begutachtung der kulturpolitischen Fernsehfragen» vertreten: Genossenschaftspräsident Prof. Dr. Franz Tank von der ETH Zürich, Studiodirektor Jakob Job, Vizepräsident RGZ Regierungsrat Ernst Vaterlaus. Es wird eine breite gesellschaftliche Abstützung der Programmplanung des Versuchsbetriebs angestrebt.

Stadt und Kanton Zürich unterstützen die Programmproduktion mit je 100'000 Franken.

1953 Die SRG führt einen offiziellen Fernsehversuchsbetrieb durch: An fünf Abenden pro Woche sendet das Studio Bellerive in Zürich ein rund einstündiges Programm, unter anderem die «Tagesschau». Auch Genf erhält eine Versuchskonzession für den Fernsehbetrieb.

01.01.1954 Neue SRG-Konzession und neue SRG-Statuten in Kraft.

03.04.1954 Erste Wahl von Frauen in den Vorstand der RGZ: Gewählt werden «Frau Hedwig Leuenberger in Zürich und Fräulein Hanny Pestalozzi in Wil womit zum erstenmal in unserem Vorstand Frauen ihren Einzug halten. Das ist durchaus erwünscht, bilden doch die Frauen einen grossen Teil der Hörerschaft unserer Landessender.»

Hedwig Leuenberger-Köhli (2.8.1907 Zürich – 24.6.1997 Zürich): 1953-66 Präsidentin der SP-Frauen Schweiz, 1958 Vizepräsidentin des Organisationskomitees der Saffa, danach Präsidentin der Saffa-Stiftung, Präsidentin der Studienkommission für die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts

Hanny Pestalozzi (25. April 1905 in Wil; † 19. April 1986 in Kirchberg): Betriebsberaterin, von 1936 bis 1980 übte sie im Auftrag der Vereinigung für ländliche Heimarbeit im Kanton St. Gallen eine Beratungstätigkeit aus. Sie war eine Pionierin der Aus- und Fortbildung der Bauerntöchter und Bäuerinnen und führend an der Gründung und dem Aufbau örtlicher Bäuerinnenvereinigungen beteiligt.

17.12.1956 Start des 2. Radioprogramms auf UKW: Jedoch kaum zusätzliche Mittel: RGZ-Präsident Franz Tank weist an der 33. GV darauf hin, dass für die Durchführung des neuen 2. Programms «keine zusätzlichen Mittel zu Verfügung stehen. In der anschliessenden Aussprache wurde diese Feststellung aufgegriffen und der Besorgnis Ausdruck gegeben, dass unter diesen Umständen zwangsläufig entweder die Qualität der Programme leiden oder das Personal überbeansprucht werden müsse, falls man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen wolle. Diese Bedenken waren umso ernster zu nehmen, als von andern Genossenschaftern der Wunsch ausgesprochen wurde, das zweite Programm solle nicht ausschliesslich aus Wiederholungen zusammengesetzt sein, sondern möglichst viele Originalbeiträge enthalten.»

01.01.1957 Dr. Samuel Bächli tritt sein Amt als neuer Studiodirektor an (Nachfolger von Jakob Job).

1958 Aufgrund eines Expertenberichts («Bericht Probst») wird eine Regionalisierung des Programmbetriebs mit verschiedenen Kompetenzzentren eingeleitet, um auch für die Fernsehproduktion gerüstet zu sein. Die Umsetzung erfolgt mit der SRG-Konzession von 1964.

1959 Langwierige Auseinandersetzung um die Standortwahl für das Fernsehstudio in der Deutschschweiz: Die RGZ wird von der GD SRG eingeladen, sich zur Standortwahl zu äussern. Dabei spielt auch die Frage der Radiostudioerweiterung eine Rolle. Die RGZ profiliert sich als Vermittlerin zwischen der GD SRG und den Behörden von Kanton und Stadt Zürich. So steht im Schreiben der GD SRG:

«Der Entscheid in der Studiofrage wird im wesentlichen von den finanziellen und wirtschaftlichen Vorteilen, welche die verschiedenen kantonalen und städtischen Behörden dem Schweizer Fernsehen zu bieten in der Lage sind, sowie auch von der betrieblichen Eignung der einzelnen Orte abhängen.»

Die RGZ erreicht die Zusage von je 1 Mio. Franken von Stadt und Kanton Zürich sowie das Angebot der Stadt, Bauland an der Hofwiesenstrasse im Baurecht unentgeltlich für 50 Jahre abzugeben, was etwa weiteren 2 Mio. entspricht.

Der Zentralvorstand der SRG stimmt am 6. Juni ab: Zürich erhält von 17 Stimmen 13, Basel und Luzern je 2. An der GV der SRG vom 4./5. Juli hingegen läuft es gegen Zürich: Im ersten Wahlgang gibt es für Zürich 42 Stimmen, Basel 33 und Luzern 13. Da keine absolute Mehrheit erreicht wird, kommt es zu einem zweiten Wahlgang ohne Luzern: Basel 45, Zürich 41.

28.12.1959 Schliesslich fällt das Post- und Eisenbahndepartement am 28. Dezember 1959 die Standortentscheide für die drei Fernsehstudios in der Schweiz. Für die Deutschschweiz fällt die Wahl auf Zürich.

Der Rekurs der RG Basel an den Bundesrat lehnt dieser am 22. November 1960 ab.

1960 Die «Schweizerische Rundspruchgesellschaft» ändert ihren Namen in die «Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft».
Um den 1953 versuchsweise und per 1. Januar 1958 definitiv aufgenommenen Fernsehbetrieb auch im eigenen Namen kenntlich zu machen, benennt sich die «Schweizerische Rundspruchgesellschaft» 1960 um in «Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft». Die Abkürzung «SRG» bleibt bestehen, ebenso wie ihre Rechtsform als Verein.

Grosser Konflikt um die Reorganisation der SRG bzw. des Programmdienstes: Die RGZ stimmt der Gründung einer Regionalgesellschaft für die Deutschschweiz grundsätzlich zu, wehrt sich aber dagegen, dass die zentralisierte Radiodirektion mit einem Radiodirektor nach Basel kommen soll – gewissermassen als Kompensation für das Fernsehstudio in Zürich. Zürich fordert, dass die Studios weiterhin bei der Produktion gleichberechtigt bleiben.

29.09.1963 Prof. Dr. Franz Tank tritt nach 12 Jahren als Präsident der RGZ zurück. Im Jahresbericht heisst es verdankend: «Wir waren darauf stolz, dass ein Professor und ehemaliger Rektor der ETH unsere Genossenschaft präsidierte. Professor Tank hatte den Aufschwung des Radios nach dem Krieg miterlebt, er hatte bei der Einführung des Fernsehens Pionierarbeit geleistet und war an der Schaffung eines UKW-Netzes und eines zweiten Programms mitbeteiligt.

In den letzten Jahren hat er die grosse Arbeitslast auf sich genommen, die die Verhandlungen über die Reorganisation mit sich gebracht hat.»
(Nachfolger wird Stadtrat Jakob Baur von der BGB.)

1963 Regelmässige Lokalsendungen über UKW: «Alle drei Wochen richteten wir uns über den UKW-Sender Uetliberg an die Hörer von Zürich und seiner näheren und weiteren Umgebung und sprachen über Dinge, von denen wir annehmen durften, dass sie die Einwohner von Stadt und Kanton interessieren könnten. Jeden dritten Sonntag wurde über den UKW-Sender Säntis auch eine spezielle Lokalsendung für die Ostschweiz, die sich «Blick ins Land» nennt, gesendet. Seit dem September des vergangenen Jahres wird sie vom vollamtlichen Programmbetreuer der ORG, Fredy Weber, von St. Gallen aus besorgt. Mit ihm ergab sich sofort eine erfreulich enge Zusammenarbeit, die auch den Sparten «Von Tag zu Tag» und den Regionalsendungen zugute kommt.»

18.06.1964 Personal vom Studio Zürich verfasst Resolution, welche die RGZ auffordert, die Verabschiedung der Reorganisation (bzw. Annahme der neuen SRG-Statuten auszusetzen. In der Folge verzichtet die RGZ an ihrer 40. Generalversammlung vom 20. Juni auf eine entsprechende Beschlussfassung.

11.09.1964 Nachdem sich das Personal am 18.8.1964 unter dem Vorsitz von Stadtrat Jakob Baur (Präsident der RGZ) zusammen mit den Studiodirektoren Zürich, Bern, Basel mit dem Zentralpräsidenten der SRG, Dr. Hans Oprecht, und dem SRG-Generaldirektor Marcel Bezençon zu einer Aussprache getroffen hatte, konnten der Weg zur Zustimmung geebnet werden. An der ausserordentlichen GV vom 11.9.1964 stimmte die Mehrheit zu: 37 Stimmen gegen 8 bei 8 Enthaltungen.

01.11.1964 Die SRG erhält vom Bundesrat am 27.10.1964 eine neue Konzession, die erstmals zusammen für Radio und Fernsehen gilt. Sie wird umgehend auf den 1. November in Kraft gesetzt.
Die SRG organisiert sich neu in drei Regionalgesellschaften und passt ihre Statuten an. Neu sind nicht mehr die einzelnen Studios, sondern die Regionalgesellschaften für die Programme verantwortlich . Mit der Neuorganisation wird die RGZ wie die anderen Mitgliedgesellschaften zwar in ihren bisherigen Kompetenzen stark beschnitten, aber neu können sie sich explizit auch direkt zum Fernsehprogramm einbringen.

25.11.1964 Die Radio- und Fernsehgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz wird als erste der drei neuen Regionalgesellschaften der SRG in Luzern am 25. November 1964 gegründet.

Programmkommission DRS: Auf der sprachregionalen Ebene werden Programmkommissionen geschaffen, die u.a. von den Mitgliedgesellschaften beschickt werden.

Ende 1964 Dr. Samuel Bächli kündigt sein Amt als Direktor des Radiostudios Zürich auf Jahresende, «weil er mit seinem Vorstand in der Reorganisationsfrage nicht mehr einig ging».

1966 Schrittweiser Ausbau der Lokalsendungen über UKW auf wöchentlich 30 Minuten. Die Lokalsendungen werden durch die Mitgliedgesellschaften mitorganisiert.

24.06.1966 Umbenennung der RGZ in Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich – RFZ anlässlich der Annahme neuer Statuten an der 42. Ordentlichen GV.

12.12.1966 Spatenstich Hochhaus Brunnenhof

01.01.1968 Ausbau der wöchentlichen Lokalsendungen auf eine Stunde (samstags 18 – 19 Uhr): «Radio Zürich hat diese eine Stunde unterteilt: von 18.00 bis 18.30 Uhr kommen Stadt und Kanton Zürich zu Wort, von 18.30 bis 19.00 Uhr Schaffhausen, Stadt und Kanton, sowie die aargauischen Teile des Tätigkeitsgebietes.» Seither werden die Sendungen nicht mehr über das Zweite, sondern das Erste Programm ausgestrahlt.

1970 Der Vorstand er RFZ spricht sich gegen das Projekt von 2. Fernsehprogrammen in den Sprachregionen der SRG-Generaldirektion aus: Aus staatspolitischen Gründen sei es wichtiger, die Programme der anderen Landessprachen empfangen zu können, auch im Hinblick auf die Integration der Gastarbeiter. Dann auch aus finanziellen Gründen und wegen dem Problem genügend qualifizierter Mitarbeiter*innen.

25.04.1970 Offizielle Einweihung des Erweiterungsbaues am Brunnenhof.

1976 Erstmals schreibt die Zürcher Radio-Stiftung den Radiopreis sowohl für Radio und Fernsehen aus.

1977 Reorganisation der SRG-Trägerschaft im Rahmen der Hayek-Reorganisation: Die Trägerschaft (Mitgliedergesellschaften, drei Regionalgesellschaften, SRG als Dachgesellschaft) soll ihre Brückenfunktion gegenüber der breiten Bevölkerung ausbauen.
RFZ-Vorstand schafft eine Programmkommission und eine Kommission zur Förderung der Kontakte mit den Hörern und Zuschauern.

Im Hinblick auf die Reorganisation als Mitgliedgesellschaft formuliert die RFZ verschiedene Ziele:

Alle Mittel sind einzusetzen zur Verbreiterung der Basis und damit zur besseren Verankerung der Sendegesellschaft (SRG) in der Bevölkerung.
- Durch intensive Werbung im ganzen Gebiet, das die RFZ betreut, das heisst in den Kantonen Zürich und Schaffhausen und in Teilen des Kantons Aargau, gilt es neue Mitglieder zu gewinnen.
- Die Mitgliedgesellschaften stehen zwischen der Programminstitution und den Hörern und Zuschauern. Sie haben einerseits die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsstrukturen zu erfassen und gegenüber der Programminstitution zu wahren; anderseits sollen sie mithelfen, die Anliegen der Programminstitution gegenüber der Bevölkerung zu vertreten.
- Um diese «Brückenfunktion» mit Erfolg erfüllen zu können, ist ein weit grösserer Kontakt mit Hörern und Zuschauern erforderlich als bisher.
- [...]

Die Mitgliedgesellschaften sollen die Mitverantwortung für die täglichen Lokalprogramme des Radios übernehmen und haben ein Mitspracherecht bei den regionalen Programmen von Radio und Fernsehen durch ihre Vertreter im Regionalvorstand und in der Programmkommission der Region.
- [...]

09.06.1978 Sektionenbildung und Pluralisierung des RFZ-Vorstandes: Die RFZ beschliesst an ihrer Genossenschaftsversammlung von 1978 eine Statutenergänzung, «welche vorsieht, dass im Vorstand nach Möglichkeit die verschiedenen regionalen Gebiete und die gesellschaftlich relevanten Gruppen in angemessener Weise vertreten sein sollen. Der Vorstand ist entschlossen, alles zu tun, damit die Reorganisation der Trägerschaft keine blosse Alibiübung bleibt.»

«Sektionenbildung: Damit die RFZ ihre Aufgabe gut erfüllen kann, sind, wie die von der Generalversammlung im Berichtsjahr geänderten Statuten dies nun ermöglichen, Sektionen zu bilden, die sich mit Radio- und Fernsehproblemen befassen. Die Gründung einer ersten Sektion im Kanton Schaffhausen ist in Vorbereitung. Weitere sollen später in den verschiedenen Regionen des Kantons Zürich folgen.»
Jakob Baur, der Präsident der RFZ, schreibt von einer Malaise in der Beziehung der SRG zur Öffentlichkeit: «Die SRG ist heute vor allem wegen der Erhöhung der Gebühren, ihrer Geschäftsführung (Management) und der Informationssendungen des Fernsehens unter Beschuss geraten. Zwischen Programminstitution einerseits und Hörern und Zuschauern anderseits besteht ein Malaise, ein Graben, der überbrückt werden muss.

Diese Brückenfunktion zu erfüllen, müssen die Mitgliedgesellschaften mithelfen. Sie stehen den Hörern und Zuschauern am nächsten, sie können leicht in Kontakt mit der lokalen Presse kommen, sie können ihre Mitglieder orientieren, und sie können in öffentlichen Veranstaltungen aufklärend wirken. Die Programminstitution sollte diese Chance nützen, indem sie die Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedgesellschaften aufbauen hilft.»

23.11.1978 Einführung der täglichen «Regionaljournale» für die DRS-Region: Am vorgesehenen Sendestart gab es technische Probleme der für die Verbreitung zuständigen PTT, so dass der eigentliche Start für das Publikum am 24.11.1978 erfolgte. Sendezeit: 18.05-18.22 (17 Minuten).

1978 Programmkommission RFZ: Die neu geschaffene «Programmkommission der Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich sieht ihren Auftrag in der Betreuung des «Regional-Journals», also der täglichen Lokalsendungen.»

Die Kommission nennt für das «Regional-Journal» folgende drei Hauptprobleme, mit denen sie sich in verschiedenen Sitzungen befasste:

  • Zu kurze Sendedauer von einer Viertelstunde
  • Unbefriedigende Empfangsverhältnisse im Raum
  • Fehlende Redaktionelle Ressourcen

1979 Im Januar 1979 beschliessen die SRG und im November 1979 die Regionalgesellschaft der deutschen und rätoromanischen Schweiz RDRS neue Statuten . Die Anpassung auf Ebene Mitgliedorganisationen steht noch aus.
Die RFZ erklärt in ihrem Jahresbericht die neue Struktur der SRG: «Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wird in zwei Institutionen unterteilt: in die Trägerschaft (Vereine und Genossenschaften) und in die professionelle Organisation (Programmschaffende und Organisation). Die Aktivitäten geschehen auf drei Ebenen: national, regional (die drei Sprachregionen deutsche und rätoromanische, französische und italienische Schweiz) und lokal (Mitgliedgesellschaften. [...] Aufgabe der Trägerschaft aller drei Ebenen ist es einerseits, die Programminstitution zu tragen, d.h., sie in der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zu unterstützen.

Anderseits soll sie sich für die Interessen der Radiohörer und Fernsehzuschauer bei den Programmschaffenden einsetzen. Somit hat sie unter anderem den engen Kontakt zwischen Programminstitution und den Zuhörern und Zuschauern sicherzustellen. In dem von der RFZ betreuten Gebiet der Kantone Zürich und Schaffhausen leben rund 1.2 Millionen Einwohner mit über 500'000 Radio- und 400'000 Fernsehkonzessionen.» (S. 5)

1980 Die Programmkommission RFZ wird auf Grundlage der neuen SRG-Statuten neu berufen. Neuer Präsident der Kommission wird Dr. Oscar F. Fritschi.
Der RFZ-Vorstand beauftragt die Kommission im Herbst 1980 damit, die gesamte Berichterstattung des Regional-Journals über die Zürcher Jugendunruhen zu überprüfen (insgesamt 52 Beiträge von Ende Mai – Mitte September).

Der Bericht würdigt die journalistische Arbeit als grundsätzlich professionell und engagiert, sieht aber gewisse Defizite bei der Gewichtung und Koordination der Berichterstattung. Sie nennt fehlende personelle Ressourcen als wichtige Ursache dafür.
Konrad Toenz, Ressortleiter a.i. Information, lobt die Zusammenarbeit mit der Programmkommission als konstruktiv: «Die kritische Zusammenarbeit zwischen der erst im Herbst gewählten Programmkommission und den Programmschaffenden hat sich für beide Teile und die Trägerschaft selbst gelohnt: Nicht eine Abrechnung, sondern eine Klärung von Standpunkten fand statt. In diesem guten Geist werden sicherlich auch weitere konstruktive Programm-Untersuchungen zu besseren Programm-Inhalten führen.»

Die RFZ startet mit der Bildung von sieben Sektionen.

Bildung der Kommission für Öffentlichkeitsarbeit RFZ (auf Basis der neuen Statuten): Peter Wettstein schreibt als erster Kommissionspräsident: «Die Kommission hat gemäss Paragraph 26 der neuen Statuten vor allem die Aufgabe, Kontakte zwischen der Öffentlichkeit und der professionellen Organisation herzustellen, Aussprachemöglichkeiten für verschiedene Gruppen zu schaffen und die Öffentlichkeit regelmässig über die Tätigkeit der RFZ zu informieren.»

Die RFZ startet ein Projekt für eine «Konzession für ein Lokalradio»: Die vom Bundesrat am 6.6.1977 beschlossene Kabelrundfunkverordnung schuf die Grundlage für private, lokale Radio- und Fernsehveranstalter. Die RFZ sieht hier die Möglichkeit für ein stärkeres publizistische Engagement: «Der Vorstand der RFZ befasste sich verschiedentlich mit dem Problem UKW-Lokalradio.

In seiner letzten Sitzung des Berichtjahres beschloss er, dem Bundesrat ein Gesuch für eine entsprechende Radiokonzession einzureichen und eine Kommission zu bilden, die alle Detailfragen zu bearbeiten hat. [...] Der Regionalvorstand DRS und der Zentralvorstand der SRG, beide waren über das Vorhaben orientiert worden, gelangten an den RFZ-Vorstand mit dem Wunsch, die Eingabe zurückzustellen, bis auf regionaler und nationaler Ebene entsprechende Beschlüsse vorliegen. Diesem Wunsch wurde entsprochen.»

05.06.1982 Rücktritt von alt Stadtrat Jakob Baur als Präsident. Dieses Amt versah er über 19 Jahre (1963-1982). Nachfolger wird Dr. Oscar F. Fritschi, Wetzikon.

Keine Beteiligung an Lokalradio-Projekt: Nach intensiven Projektabklärungen entscheidet sich die RFZ an ihrer ausserordentlichen Generalversammlung vom 14. September 1982 gegen ein Lokalradioengagement (deutliches Mehr der 173 anwesenden Mitgliedern).

Fall «Balz Hosang»: Streit um die Besetzung des Ressortleiterpostens Information bzw. der Leitung des Regional-Journals am Radiostudio Zürich zwischen der RFZ und der Radioprogrammdirektion DRS. Die RFZ blockiert die Anstellung von Balz Hosang mit ihrem Vetorecht, da sie um die politische Ausgewogenheit des Regional-Journals fürchtet.

Im Jahresbericht schreibt RFZ-Präsident Oscar F. Fritschi: «Für die definitive Nachfolge Dr. Bergers unterbreitete die Programmdirektion Radio der RFZ die Kandidatur von Dr. Balz Hosang. Der Vorstand der RFZ, dem bei der Besetzung dieses Postens ein Vetorecht zusteht, entschied sich indessen mit knappem Mehr, dem Wahlvorschlag die Zustimmung nicht zu erteilen. Dabei gaben nicht Zweifel an der journalistischen Qualität des Bewerbers den Ausschlag, sondern vielmehr Bedenken in bezug auf die politische Ausgewogenheit.»

In der Folge lanciert der ARBUS eine Initiative zur Einberufung einer ausserordentlichen GV der RFZ. Diese findet am 16. Dezember 1982 in der Züspa mit 939 RFZ-Mitgliedern statt. Die Auseinandersetzung mobilisiert stark, die RFZ erlebt fast eine Verdoppelung ihrer Mitglieder auf über 3000. Die GV stützt den Entscheid des Vorstands der RFZ.

Im Bericht von Präsident Oscar F. Fritschi heisst es: «Die Genossenschafter lehnten in einer Konsultativabstimmung sehr deutlich das Begehren ab, den Vorstand zu einer Wiedererwägung seines Entscheides aufzufordern. Vielmehr hielten sie ihn an, bei seinem Veto gegen die Kandidatur von Dr. Balz Hosang zu bleiben, und beauftragten ihn zudem, eine Beschwerde gegen das Verhalten des Radio-Programmdirektors im Zusammenhang mit dem Wahlverfahren beim Zentralvorstand einzureichen.»

20.12.1982 Abtretung des Radiostudios Zürich an die SRG im Baurecht: Die SRG strebt seit Mitte der 1970er Jahre die Übernahme der Studiobauten sämtlicher Mitgliedgesellschaften an. Nach langen Verhandlungen zwischen der SRG und der RFZ wird ein Kompromiss erzielt: Das Hochhaus bleibt im Eigentum der RFZ, die Studiobauten werden im Baurechtsvertrag an die SRG abgegeben. Die ausserordentliche Generalversammlung der RFZ vom 21.11.1981 stimmt diesem Kompromiss zu. Ein entsprechender Vertrag kann ausgearbeitet und am 20. Dezember 1982 formell abgeschlossen und öffentlich beurkundet werden: Vertragsdauer Baurecht und Miete Hochhaus läuft auf 50 Jahre.

1983 Die SRG führt die dritte Programmkette für ein jugendliches Publikum ein: DRS 3 in der Deutschschweiz, Couleur 3 in der Suisse romande (sendete bereits 1982) und Rete 3 in der Svizzera italiana.

1984 Ausbau des Regionaljournals im Rahmen der Programmreform «Radio 84» als Reaktion auf die neue Konkurrenzsituation durch private Lokalradios: neue Regionaljournal-Ausgabe um 12.15 Uhr und Verlängerung der Abendsendung nach den 18-Uhr-Nachrichten auf 22 Minuten.

02.12.1984 stimmt die Bevölkerung erstmals einem Verfassungsartikel fürs Radio und Fernsehen zu. Damit wird der Grundstein für eine Regulierung von Radio und Fernsehen im Rahmen eines besonderen Gesetzes gelegt.

1986 Die RFZ beteiligt sich an der Vernehmlassung zum «Entwurf des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen». Im Jahresbericht schreibt der neue RFZ-Präsident Bernhard Stamm: «Der Entwurf versucht, eine Medienordnung zu schaffen, die einerseits auf die besondere Stellung der SRG als nationale Rundfunkanstalt Rücksicht nimmt und anderseits einen Wettbewerb unter den Programmanbietern zulässt.

Für eine Mitgliedgesellschaft der SRG stellt sich die Frage, inwieweit die Stellung der SRG verbessert, gefestigt oder beeinträchtig werde. Eine Mehrheit des Vorstandes war der Auffassung, der Entwurf sei diskussionswürdig und garantiere der nationalen Programminstitution eine faire Chance, sich im verstärkten medienpolitischen Wettbewerb zu behaupten. Eine Minderheit befürchtete, die Öffnung zu privaten Anbietern schmälere die Qualität des Programmangebotes, aber auch die Zuweisung der finanziellen Mittel. Die RFZ erkannte jedoch, dass auch mit einer beschränkten Öffnung der elektronischen Medien in Richtung freier Marktwirtschaft eine Gefahr entstehen kann und begrüsste darum die im Gesetz vorgesehenen sichernden Leitplanken. Ein nochmaliges Überdenken, wie unerwünschten Tendenzen Einhalt geboten werden könnte, soll mögliche Fehlentwicklungen verhindern. ...»