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Schlossgespräch der SRG AG SO zur Ombudsstelle und ihren Fällen

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz ist Anlaufstelle für unzufriedene Hörerinnen und Zuschauer. Das schärfere politische Klima rund um Radio und Fernsehen dürfte deren Arbeit erschweren, war die vorherrschende Meinung am Schlossgespräch gestern Abend im Stadtmuseum in Aarau.

Am Schlossgespräch der SRG Aargau Solothurn (SRG AG SO) im Stadtmuseum in Aarau sassen auf dem Podium Sylvia Egli von Matt, stv. Ombudsfrau der SRG Deutschschweiz, Susanne Hasler, Vizepräsidentin des Publikumsrats SRG.D, Roman Mezzasalma, Redaktionsleiter Nachrichten SRF, Chefredaktion Radio, SRF, und Tristan Brenn, Chefredaktor Fernsehen SRF. Moderiert wurde das Gespräch von Peter Moor-Trevisan, Präsident der SRG AG SO.

Weshalb SRF eine Ombudsstelle braucht
Die Ombudsstelle der SRG.D ist die erste Instanz, an die sich Zuschauerinnen und Hörer wenden können, wenn sie nicht den direkten Weg in die Redaktion wählen, was jedoch gemäss Brenn und Mezzasalma das häufigste Vorgehen ist. „Im Gespräch mit den Zuschauerinnen und Zuschauern, können die meisten Beschwerden zu aller Zufriedenheit geklärt werden“, sagt Brenn. Sonst besteht bis 20 Tage nach Erscheinen eines Beitrages die Möglichkeit, diesen bei der Ombudsstelle zu beanstanden. Innerhalb von 40 Tagen darf die Beanstanderin/der Beanstander dann mit einer Antwort rechnen.

Das Führen einer Ombudsstelle für SRF ist vom Gesetz vorgeschrieben. Dennoch ist die Ombudsstelle keine juristische Instanz, sondern beurteilt die Fälle nach journalistischen Grundsätzen. Sie dient als Mediatorin und Bewertungsinstanz und trägt mit ihrer Arbeit auch zur Qualität des journalistischen Schaffens bei SRF bei. Die Zusammenarbeit zwischen Ombudsstelle und Redaktion ist denn auch wichtiger Bestandteil bei der Bearbeitung der Beanstandungen. In jedem Fall wird nämlich eine Beurteilung der Redaktion eingeholt, die dann zusammen mit der Beurteilung von Achille Casanova, Ombudsmann der SRG.D, oder seiner Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt, die Antwort an die beanstandende Person ist.

„Sehr oft können Beanstandungen durch die Ombudsstelle befriedigend beantwortet werden“, meint Egli von Matt. „In seltenen Fällen werden die Beschwerden allerdings weitergezogen an die UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen). Und noch seltener gelangen Beschwerden bis ans Bundesgericht.“

Kriterien zur Beurteilung
In der Schweiz gilt die Meinungsfreiheit. Trotzdem müssen sich Journalistinnen und Journalisten an Regeln halten. So gilt beispielsweise das Gebot der Sachgerechtigkeit. Auch muss das journalistische Schaffen das Vielfaltsangebot berücksichtigen. Zudem sind folgende Kriterien zu respektieren: die Menschenwürde, religiöse Gefühle und der Jugendschutz. Und es darf niemand diskriminiert werden.

Wie sieht es bei den Printmedien aus?
Im Publikum sassen zwei weitere Ombudsmänner, René Rhinow, Ombudsmann der AZMedien, und Ignaz Staub, Ombudsmann der Tamedia. „Im Gegensatz zu Radio und Fernsehen schreibt das Gesetz den Printmedien das Führen einer Ombudsstelle nicht vor“, so Rhinow. Jeder Verleger/jede Verlegerin beurteilt selbst, ob er/sie es für angemessen erachtet, eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann einzusetzen. Es gibt denn auch Verlagshäuser, wie beispielsweise die NZZ, die keine Ombudsstelle führen.

Rhinow und Staub sind sehr darum bemüht, ihre Ombudsstellen bekannter zu machen. So ist Staub beispielsweise oft in Schulen und Universitäten unterwegs: „Ich erkläre meine Arbeit und gebe Einblick in die Fälle“. Einem breiteren Publikum werden einzelne Fälle durch seine Kolumnen im Tages Anzeiger zugänglich gemacht. Dies will nun auch die Nordwestschweiz etablieren: In regelmässigen Artikeln wird Rhinow über die Arbeit der Ombudsstelle und die einzelnen Fälle berichten.

Was bringt die Zukunft?
Die aktuelle medienpolitische Situation wird laut Einschätzung von Egli von Matt eher zu mehr Beanstandungen führen, was teilweise bereits spürbar sei. Auch Mezzasalma und Brenn nehmen seit einiger Zeit ein anderes „Klima“ wahr. So ist gemäss Mezzasalma beispielsweise der Ton oft schärfer als früher. Für alle, die Ombudsstelle und die involvierten Redaktionen, ist die Beantwortung der Beanstandungen sehr aufwändig. Bereits heute kommen Casanova und Egli von Matt teilweise an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Es ist abzuwarten, was in den nächsten Jahren auf die Ombudsstelle zukommen wird.

Das zahlreich erschienene Publikum war sichtlich interessiert am Thema des gestrigen Abends. Und für eine gewisse Heiterkeit sorgte - auf die Frage von Moor-Trevisan, was man denn machen solle, wenn einem das Programm von SRF nicht gefalle - die Antwort aus dem Publikum: „abschalten!“

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