Bild von Programmkommission der SRG AG SO prüft das Wissen
SRG Aargau Solothurn Medienmitteilungen Programmkommission

Programmkommission der SRG AG SO prüft das Wissen

In der journalistischen Berichterstattung stellt sich Redaktorinnen und Redaktoren oft eine Frage: Wie viel zum Thema ist bekannt? Die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn hat sich in ihrer letzten Beobachtung dieser Frage gewidmet.

In der alltäglichen Arbeit müssen sich Journalistinnen und Journalisten nicht nur Gedanken darüber machen, was sie berichten, sondern auch wie sie dies tun. Wie gelingt es, den Leserinnen und Lesern, den Zuschauerinnen und Zuschauern oder den Hörerinnen und Hörern die wichtigen Informationen rund um ein Thema oder Ereignis zu vermitteln? Gerade bei Themen, die über einen längeren Zeitraum Gegenstand der Berichterstattung sind oder auf komplexeren Sachverhalten basieren, stellt sich diese Frage. Etwa, wenn über die Gerichtsverhandlung eines lange zurückliegenden Unfalls oder über ein langwieriges Planverfahren berichtet wird oder wenn ein Thema über Monate oder Jahre in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder Teil der Berichterstattung ist.

Die Programmkommission der SRG Aargau Solothurn (PK) hat sich an ihrer letzten Sitzung mit dieser Fragestellung beschäftigt, nachdem sie im Frühling 2016 diesen Aspekt der journalistischen Aufarbeitung bereits grundsätzlich behandelt hatte. Diesmal widmeten sich die PK-Mitglieder dem Aspekt vertiefter anhand von gezielt ausgewählten Radiobeiträgen, die gemeinsam analysiert und mit den Sendungsmachern diskutiert wurden. Dabei bestätigte sich, was bereits festgestellt worden war: Die Redaktion schätzt das vorhandene Grundwissen nach Ansicht der PK-Mitglieder grundsätzlich richtig ein: Wer am Geschehen interessiert sei und regelmässig Nachrichten verfolge, sei genügend auf dem Laufenden, um über jenes Vorwissen zu verfügen, bei welchem die «Regi»-Redaktion ansetze. Auch sollten dem resp. der Hörer/in Dinge wie der Instanzenweg bei Gerichtsverfahren oder die Etappen eines Planverfahrens bekannt sein. Unverzichtbar sei aber gerade in einem derart ausgedehnten Sendegebiet wie jenem des Regionaljournals Aargau Solothurn, dass für die Hörerschaft die geografische Verortung möglich ist, damit sie sich ein Bild der Nachricht machen kann.

In der Diskussion der Radiobeiträge stellte die PK aber auch fest, dass eine Grundregel der journalistischen Berichterstattung nicht immer funktioniert: Dass die Neuigkeit immer als erstes erzählt werden muss und danach Bekanntes wiederholt und Hintergründe aufgezeigt werden, entspreche nicht dem Hörverhalten. Insbesondere bei komplexeren Zusammenhängen gelinge es der Hörerschaft nicht immer, die einzelnen Informationsstränge zu verbinden und so den Beitrag zu verstehen. Die chronologische «Erzählung» mit entsprechender Gewichtung bzw. gebotener Kürze gewährleiste, dass der Inhalt nachvollzogen werden kann. Gleichzeitig stützte die PK die Praxis der Redaktion, gewisse für das Verständnis nicht zwingend relevante Hintergrundinformationen komplett auszublenden, wenn – etwa in einer kurzen Morgensendung oder einer Kurzmeldung – nicht genügend Zeit für ausführliche Informationen zur Verfügung steht.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht