• Bild von «Auf und davon. Schweizer Auswanderer und ihre Abenteuer» beanstandet (I)

    «Auf und davon. Schweizer Auswanderer und ihre Abenteuer» beanstandet (I)

    5751 | Mit Ihrer E-Mail vom 1. Februar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Auf und davon» (Fernsehen SRF) vom 25. Januar 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Leider mussten Sie über Gebühr lange auf diesen Schlussbericht warten, weil die Ombudsstelle zurzeit überlastet ist und die Beanstandungen sich stauen. Für die leichte Überschreitung der 40-Tage-Bearbeitungsfrist möchte ich mich daher entschuldigen. An Ihren Rechten ändert sich dadurch nichts: Die 30tägige Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst mit dem Tag, an dem dieser Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.

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  • Bild von «Echo der Zeit»-Beitrag «The jungle grows back – der Dschungel kehr zurück», Interview mit Robert Kagan beanstandet

    «Echo der Zeit»-Beitrag «The jungle grows back – der Dschungel kehr zurück», Interview mit Robert Kagan beanstandet

    5749 | Mit Ihren e-Mails vom 29. Januar und vom 3. Februar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 22. Januar 2019 und dort den Beitrag «The Jungle grows back – Der Dschungel kehrt zurück», das Interview mit Robert Kagan. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht verspätet, nach Ablauf der 40-tägigen Behandlungsfrist. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle zurzeit überlastet ist und dass sich die Beanstandungen stauen. Dies beeinträchtigt allerdings Ihre Rechte nicht: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Moment an, da Sie den Schlussbericht in Ihrem Briefkasten haben.

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  • «Echo der Zeit» und «Trend» zum Thema «Windpark im Val de Travers» beanstandet

    5747 | Il est clair que j’accepte une réclamation écrite en français, car le français est une langue nationale suisse. Mais la réponse sera en allemand, parce que l’allemand est la langue officielle du médiateur de la SSR en Suisse alémanique. Mit Ihrem Brief vom 29. Januar beanstandeten Sie zwei Sendungen von Radio SRF, die den Windpark im Val de Travers betrafen, nämlich die Sendung «Trend» vom 19. Januar 2019 und die Sendung «Echo der Zeit» vom 27. Januar 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

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  • Bild von «Kassensturz»-Beitrag «Heizen mit Öl: Erneuerbare Alternativen sind oft günstiger» beanstandet

    «Kassensturz»-Beitrag «Heizen mit Öl: Erneuerbare Alternativen sind oft günstiger» beanstandet

    5746 | Mit Ihrem Brief vom 28. Januar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Kassensturz» (Fernsehen SRF) vom 22. Januar 2019 und dort den Beitrag «Heizen mit Öl: Erneuerbare Alternativen sind oft günstiger». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Ich möchte mich vorneweg entschuldigen, dass Sie diesen Schlussbericht verspätet, nämlich nach Ablauf der 40-Tage-Frist, erhalten. Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle überlastet ist und dass sich die Beanstandungen stauen. Ihre Rechte werden allerdings dadurch nicht geschmälert. Denn die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Moment an, an dem dieser Schlussbericht bei Ihnen bzw. bei der von Ihnen angegebenen Adresse eintrifft.

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  • «Tagesschau»-Beitrag über die Parteilage der SVP und der CVP beanstandet (III)

    5745 | Mit Ihrem Brief vom 27. Januar 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 26. Januar 2019 und dort die Beiträge «Die SVP verschärft ihr Profil im Wahljahr 2019» und «Die CVP setzt im Wahljahr 2019 auf Zusammenhalt und Konkordanz». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

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  • «Tagesschau»-Beitrag über die Parteilage der SVP und der CVP beanstandet (I)

    5743 | Mit Ihrer E-Mail vom 27. Januar 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 26. Januar 2019 und dort die Beiträge «Die SVP verschärft ihr Profil im Wahljahr 2019» und «Die CVP setzt im Wahljahr 2019 auf Zusammenhalt und Konkordanz». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich eintreten.

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