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Beschwerde gegen «Rundschau» abgewiesen

Thema des zwölfminütigen Beitrags vom Mai 2015 war die Schaffung von Seeuferwegen. Veranschaulicht wurde der Interessenkonflikt zwischen den Eigentümern von Anrainergrundstücken und der Öffentlichkeit anhand von Beispielen am Boden-, Thuner- und Genfersee. Der vom Fernsehen SRF ausgestrahlte Rundschau-Beitrag «Seeufer für alle» hat das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verletzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vereins betroffener Landeigentümer abgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Genfersee war ursprünglich geplant gewesen, dass der Vertreter des Vereins «Association des propriétaires riverains des lacs vaudois» (April) zu Wort kommt. Kurzfristig wurde das bereits geschnittene Interview jedoch gestrichen. Es kam stattdessen eine betroffene Eigentümerin zu Wort.

Auf der anderen Seite konnte sich der Präsident der Vereinigung «Rives Publiques» mehrmals äussern. Der Verein April kritisierte in seiner Beschwerde an das Bundesgericht, dass das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeits- und Vielfaltsgebot mit dem Rundschau-Beitrag verletzt worden sei.

Redaktionelle Informationssendungen müssen laut Gebot die Tatsachen und Ereignisse so wiedergeben, dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein. Das Gebot schliesst anwaltlichen Journalismus nicht aus.

Überall durchgefallen

Sowohl die Ombudsstelle der SRG als auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) empfahlen, die Beschwerde des Vereins April abzuweisen.

Das Bundesgericht stützt nun den Entscheid der Vorinstanz. Es hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass der «Bericht als Gesamtes in einzelnen Punkten allenfalls anders und auch besser hätte gestaltet werden können». Dies reiche jedoch nicht, um ein aufsichtsrechtliches Einschreiten der UBI zu rechtfertigen.

Die Autonomie von Medienschaffenden gewähre einen Spielraum bei der Programmgestaltung. Es verbiete sich deshalb aufsichtsrechtlich einzugreifen, wenn eine Sendung nicht in jeder Hinsicht voll überzeuge.

«Rundschau»-Beitrag «Seeufer für alle» (20.5.2015)

Bundesgerichtsurteil 2_C383/2016

Text: sda

Bild: srf

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