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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Die fünf meistgelesenen Ombudsfälle im Jahr 2016

Auch im Jahr 2016 haben die Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen die Zuschauerinnen und Zuhörer beschäftigt und sie dazu veranlasst bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz Beanstandungen einzureichen. 2015 hat die Ombudsstelle 83 % der Beanstandungen als «mehr oder weniger unberechtigt» und 17 % als «mehr oder weniger berechtigt» beurteilt – die Zahlen für dieses Jahr werden im Frühjahr 2017 kommuniziert. Was sich aber jetzt schon sagen lässt: Diese fünf Ombudsfälle wurden auf der Website der SRG Deutschschweiz am meisten gelesen.


1. Ombudsmann bestätigt «Mini Beiz, dini Beiz»

In der Unterhaltungssendung «Mini Beiz, dini Beiz» stellen Stammgäste jeweils ihr Lieblingsrestaurant vor. In der Sendung vom 30. Dezember 2015 stand das Restaurant «Allegra» auf dem Üetliberg im Zentrum. Mitglieder des Vereins «Pro Üetliberg» stören sich an der Gratispropaganda für den umstrittenen Wirt auf Zürichs Hausberg.

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2. Heikle Doppelrolle bei der Sportberichterstattung

Beanstandet wurde das Mountain-Bike-Olympia-Rennen der Frauen vom 20. August 2016. Co-Kommentator des Rennens bei der Live-Berichterstattung war Thomas Frischknecht, Teamchef eines der am Wettkampf beteiligten Teams. Als unzulässig bezeichnet der Beanstander den Einsatz eines Teamchefs als Co-Kommentator. Zudem findet er, Frischknecht habe mehrfach einen «Werbespot» für seinen Arbeitgeber und seine Bike-Marke gemacht.

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3. Doppeladler-Geste als Missbrauch der Gastfreundschaft des Fernsehens

Ein jugendlicher Publikumsgast hat in der «Arena» vom 27. Mai 2016 zum Service public mehrmals im Rücken einer eingeladenen Politikerin die «Doppeladler-Geste» ins Bild gerückt. Ein Zuschauer empfand dies als extrem störend und verlangt von der Regie in solchen Fällen energisches Eingreifen. Der Ombudsmann sieht in der Aktion ein Missbrauch der Gastfreundschaft des Fernsehens.

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4. Twitter: Wo hört die Privatsphäre auf?

Ein Fernsehzuschauer erkennt sich in einem Beitrag von «10vor10» in einem eingeblendeten Tweet wieder. Wurde er in seiner Persönlichkeit als Privatperson verletzt? Der Ombudsmann hat dazu Stellung genommen.

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5. Film «Feuchtgebiete» – ein Grenzfall

Die Zweitausstrahlung des Films «Feuchtgebiete» am 17. August durch SRF hat 43 Beanstandungen nach sich gezogen. Für die Beanstanderinnen und Beanstander ist der Film moralisch und ethisch nicht vertretbar. Etliche von ihnen finden zudem den Sendezeitpunkt um 22.55 Uhr zu früh. Einige sorgen sich schliesslich um das Wohl der fernsehschauenden Kinder und Jugendlichen. Ombudsmann Roger Blum wägt Pro und Contra einer Ausstrahlung ab.

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