Sicherheitskräfte in Moskau führen einen Demonstranten ab
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Demonstration von Putin-Gegnern beschäftigt die Ombudsstelle

SRF berichtete am 12. Juni 2017 über Demonstrationen in Russland gegen die Regierung. Eine Beanstanderin kritisiert hauptsächlich ein Interview mit SRF-Russlandkorrespondent David Nauer auf SRF News online bzw. in der Radiosendung «Echo der Zeit». Nauer habe einseitig zugunsten der Opposition berichtet und wichtige Informationen wie offizielle Standpunkte der Regierung ausgelassen. Bei der Beanstandung hatte sich Ombudsmann Roger Blum auch mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Berichterstattung sich an den geltenden Gesetzen eines Landes orientieren müsse.

Der Fokus im monierten Gespräch habe klar auf der Opposition und ihrer Kundgebung gelegen, stellt Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor Radio SRF, fest. Es sei keine umfassende Darstellung des gesamten Konflikts zwischen der russischen Regierung und der Opposition gewesen. Darüber hinaus finde die Sichtweise des Kremls in der SRF-Russlandberichterstattung insgesamt breiten Niederschlag, betont Gsteiger weiter.

Fredy Gsteiger kann der Forderung der Beanstanderin, eine Berichterstattung müsse sich an den geltenden Gesetzen Russlands orientieren, nicht zustimmen: «Es ist nicht nur unser Recht, sondern bisweilen gar unsere Pflicht, geltende Gesetze zu hinterfragen, nötigenfalls zu kritisieren – sogar in demokratischen, erst recht aber in autoritären Ländern.» Richtschnur für SRF seien die Uno-Charta, der Uno-Menschenrechtskatalog und die Europäische Menschenrechtskonvention. Ombudsmann Roger Blum stützt diese Kritik- und Kontrollfunktion der Medien.

«Es ist nicht nur unser Recht, sondern bisweilen gar unsere Pflicht, geltende Gesetze zu hinterfragen, nötigenfalls zu kritisieren – sogar in demokratischen, erst recht aber in autoritären Ländern.» Fredy Gsteiger, stv. Chefredaktor Radio SRF

Verantwortungsloses Handeln aufzeigen

Den Vorwurf der Beanstanderin, der SRF-Korrespondent hätte den rechtsnationalen Hintergrund von Putin-Gegner Alexej Nawalny erwähnen müssen, weisen sowohl Gsteiger als auch Blum zurück. Bei der Demonstration sei es um Korruption und Demokratie gegangen. Für diesen konkreten Auftritt sei Nawalnys Hintergrund nicht erheblich gewesen, so Gsteiger. In einem Porträt müsste dies hingegen erwähnt werden.

In einem von vier Kritikpunkten gibt der Ombudsmann der Beanstanderin recht. Nawalny habe die bewilligte Demonstration in Moskau kurzfristig und unbewilligt ins Stadtzentrum verlegt. An diesem Tag, ein Feiertag, hätten sich dort rund 250 000 Zuschauerinnen und Zuschauer eines Historienspiels aufgehalten. Nawalny habe hier verantwortungslos gehandelt. Nach Auffassung von Blum hätte Nauer dies unbedingt erwähnen und qualifizieren müssen.


Schlussbericht Ombudsstelle 5114

Zum beanstandeten Bericht auf SRF News online


Text: SRG.D/dl

Bild: Sicherheitskräfte in Moskau führen einen Demonstranten ab. Aus «Tagesschau» vom 12.6.17, SRF

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