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Ombudsfall: Unvollständige Information

Gegen einen «Tagesschau»-Bericht über das Impeachment-Verfahren gegen US-Präsident Donald Trump ging eine Beanstandung ein. Der Redaktion ist eine Ungenauigkeit unterlaufen, weshalb Ombudsmann Roger Blum die Beanstandung unterstützt.

Am Donnerstag, 5. Dezember 2019, berichtete die «Tagesschau» über Nancy Pelosi, die Sprecherin des Repräsentantenhauses. Sie forderte den Justizausschuss des Repräsentantenhauses auf, das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald Trump offiziell einzuleiten.

Nichterwähnung der Kritik

SRF habe fälschlicherweise berichtet, dass ein Impeachment gegen Präsident Donald Trump unbestritten sei. Es sei nicht erwähnt worden, dass es eine Anhörung von vier Professoren gab, von denen sich einer kritisch zum Impeachment geäussert habe. SRF habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussicht eines Impeachments zweifelhaft sei. Der Beanstander unterstellt weiter, dass «die Fernsehbetreiber Trump nicht mögen».

Fokus auf Pelosi

In der Stellungnahme der «Tagesschau» schreibt Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter, dass der Bericht ausgewogen und fair über eine relevante Tagesaktualität berichtet habe. Im Zentrum stand der Auftritt Pelosis. In diesem Zusammenhang führte die Redaktion die Beschuldigungen auf, die aus Sicht der Demokraten die Einleitung eines solchen Verfahrens rechtfertigen. Zudem sei darauf hingewiesen worden, dass Präsident Trump die Vorwürfe stets zurückgewiesen hat.

Im Grundsatz korrekt

Auch Ombudsmann Roger Blum kommt grundsätzlich zum Schluss, dass die «Tagesschau» korrekt berichtet hat. Gezeigt wurde, dass die demokratische Mehrheit des Repräsentantenhauses am 5. Dezember 2019 das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Trump nun in Gang gesetzt hat.

Überzeugende Argumente

Allerdings bemängelt Blum einen Satz in der Sendung, der unvollständig und daher nicht korrekt war: «Der Justizausschuss hat gestern auf Einladung der Demokraten drei Rechtsprofessoren befragt, die aussagten, es gebe eindeutig genügend Gründe für ein Amtsenthebungsverfahren.» Dieser Satz erweckt den Eindruck, dass alle befragten Rechtsprofessoren einer Meinung waren. Von den vier befragten hielt jedoch einer die Mehrheit der Anklagepunkte für nicht erfüllt. Seine Argumente überzeugten den Justizausschuss, der daraufhin vier der sechs Gründe strich. Übrig blieben der Verdacht auf Machtmissbrauch und auf Behinderung des Kongresses. Die Darstellung der «Tagesschau» war demnach verzerrt, schlussfolgert Blum.

Hinzu kommt, dass Washington-Korrespondent Peter Düggeli irreführenderweise gesagt hat, das Repräsentantenhaus könne den Präsidenten des Amtes entheben. Es kann ihn jedoch nur anklagen. Die Amtsenthebung beschließt der Senat. Das Publikum war also nicht adäquat informiert worden, weshalb Roger Blum diese Beanstandung unterstützt.


Zum Schlussbericht 6272

Zur «Tagesschau»-Sendung vom 5. Dezember 2019


Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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