Wenn blinde Menschen das Radio «aufsaugen» und «Tatort» schauen
Gesetz und Verordnung über Radio und Fernsehen verpflichten die SRG SSR, Sinnesbehinderten besondere Leistungen anzubieten. Das Radioprogramm wird «aufgesaugt», Fernsehen ist sehr gut, im Internet sind noch viele Verbesserungen möglich. So
beurteilen blinde und sehbehinderte Menschen diese Extra-
Angebote der SRG.