Jahresbericht der UBI: wenig Rechtsverletzendes
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist ist das Gremium, das über Beschwerden gegen Rundfunkbeiträge entscheidet. Die meisten bezogen sich auf die Programme der SRG, wobei in nur drei Fällen eine Rechtsverletzung festgestellt wurde.