• Bild von Radio SRF 1 Berichterstattung über Tennis French Open in Paris beanstandet

    Radio SRF 1 Berichterstattung über Tennis French Open in Paris beanstandet

    6016 | Mit Ihrem Brief vom 31. Mai 2019 beanstandeten Sie die Schaltung zum Tennis French Open in Paris auf Radio SRF 1 vom 30. Mai 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Da Sie Ihre Beanstandung fälschlicherweise an die alte Adresse der Ombudsstelle schickten, nämlich an die Kramgasse 16 in Bern, wo mein Vorgänger Achille Casanova bis Ende März 2016 sein Büro hatte, ging Ihr Brief von dort unverständlicherweise an die Ombudsstelle der Stadt Bern an der Junkerngasse 56, von wo er dann am 2. Juni 2019 in Zürich anlangte.

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  • Bild von «Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet II

    «Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet II

    6011 | Mit Ihrer E-Mail vom 29. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 22. Mai 2019 und dort den Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Sie erhalten diesen Schlussbericht leider ein paar Tage nach der 40-tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung einer Beanstandung zur Verfügung steht. Für diese Verspätung möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden allerdings durch diese Verspätung nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst zu laufen, wenn sich der Brief mit diesem Schlussbericht in Ihrem Briefkasten befindet. Und damit ist auch klar, dass Sie erst mit diesem Schlussbericht an die UBI gelangen können. Bisher befanden Sie sich im Bereich der Ombudsstelle. Sie täuschten sich daher in der Tür, als Sie mir schrieben: «Ich beschwere mich hiermit bei der UBI».

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  • Bild von «Tagesschau»-Beitrag «Rechts- und Linksextremismus haben in der Schweiz zugenommen»

    «Tagesschau»-Beitrag «Rechts- und Linksextremismus haben in der Schweiz zugenommen»

    6010 | Mit Ihrer E-Mail vom 28. Mai 2019 beanstandeten Sie die «Tagesschau» (Fernsehen SRF) vom 24. Mai 2019 und dort den Beitrag «Rechts- und Linksextremismus haben in der Schweiz zugenommen». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht erst nach Ablauf der 40tägigen Frist, die mir zur Behandlung von Beanstandungen zur Verfügung stehen. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden allerdings dadurch nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der Brief mit dem Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.

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  • Bild von «Samstagsrundschau» mit Nationalrat Albert Rösti beanstandet II

    «Samstagsrundschau» mit Nationalrat Albert Rösti beanstandet II

    6007 | Mit Ihrer E-Mail vom 31. Mai 2019 beanstandeten Sie die «Samstagsrundschau» (Radio SRF) vom 25. Mai 2019 mit Nationalrat Albert Rösti. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der 40tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung von Beanstandungen zur Verfügung steht. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden durch die Verspätung allerdings nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst an dem Tag an zu laufen, an dem der Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.

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  • Bild von «Samstagsrundschau» mit Nationalrat Albert Rösti beanstandet I

    «Samstagsrundschau» mit Nationalrat Albert Rösti beanstandet I

    6006 | Mit Ihrer E-Mail vom 26. Mai 2019 beanstandeten Sie die «Samstagsrundschau» (Radio SRF) vom 25. Mai 2019 mit Nationalrat Albert Rösti. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der 40tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung von Beanstandungen zur Verfügung steht. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden durch die Verspätung allerdings nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst an dem Tag an zu laufen, an dem der Schlussbericht in Ihrem Briefkasten liegt.

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  • Bild von «Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet I

    «Rundschau»-Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel» beanstandet I

    6005 | Mit Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 22. Mai 2019 und dort den Beitrag «Rauer Wind aus Brüssel». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Sie erhalten diesen Schlussbericht leider ein paar Tage nach der 40-tägigen Frist, die mir für die Bearbeitung einer Beanstandung zur Verfügung steht. Für diese Verspätung möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle stark überlastet ist. Ihre Rechte werden allerdings durch diese Verspätung nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst zu laufen, wenn sich der Brief mit diesem Schlussbericht in Ihrem Briefkasten befindet. Und damit ist auch klar, dass Sie erst mit diesem Schlussbericht an die UBI gelangen können. Bisher befanden Sie sich im Bereich der Ombudsstelle. Sie täuschten sich daher in der Tür, als Sie mir schrieben: «Ich beschwere mich hiermit bei der UBI».

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  • Bild von «Regionaljournal Graubünden» und SRF News zum Thema Sonderjagd beanstandet

    «Regionaljournal Graubünden» und SRF News zum Thema Sonderjagd beanstandet

    6003 | Mit Ihrer E-Mail vom 19. Mai 2019 beanstandeten Sie die Berichte zur Bündner Sonderjagd-Initiative im «Regionaljournal Graubünden» (Radio SRF) vom 30. April 2019 und auf SRF News vom 1. Mai 2019. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der mir zustehenden Frist von 40 Tagen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle massiv überlastet ist. Ihre Rechte werden dadurch allerdings nicht tangiert: Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst von dem Tag an zu laufen, an dem der Schlussbericht bei Ihnen eintrifft.

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  • Bild von «10vor10»-Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heisst Nein!» beanstandet

    «10vor10»-Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heisst Nein!» beanstandet

    6002 | Mit Ihrer E-Mail vom 28. Mai 2019 beanstandeten Sie die Sendung «10 vor 10» (Fernsehen SRF) vom 21. Mai 2019 und dort den Beitrag «Sexuelle Gewalt: Nein heißt Nein». Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht ein paar Tage nach Ablauf der 40tägigen Bearbeitungsfrist. Dies bitte ich Sie zu entschuldigen. Der Grund ist eine starke Überlastung der Ombudsstelle. Ihre Rechte werden indessen dadurch nicht tangiert: Die Frist für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beginnt erst an dem Tag zu laufen, an dem Sie den Schlussbericht in Ihrem Briefkasten haben.

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